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Vorläufige Erörterungen
A. Entwickelung des Satzes: Der Verzug (mora) des einen Paciscenten berechtigt den andern noch nicht, vom Vertrage zurückzutreten
1. Th. Von dem commissorischen Vertrage, pactum commissorium überhaupt
1. Abschn. Nähere Untersuchung des Wesens und der rechtlichen Natur des commissorischen Vertrags
2. Th. Ueber den commissorischen Vertrag bei Zeitpachtcontracten über Landgüter
1. Abschn. Ueber die zu Gunsten des Verpächters beigefügte commissorische Clausel
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