![]() |
![]() |
![]() |
|
| |
1. Th. Geschichtliche Entwickelung des ehelichen Güterrechts im nördlichen Deutschland, besonders in den Landestheilen des Herzogthums Oldenburg
Fortbildung der ehelichen Güterverhältnisse, und Abweichung vom Systeme des Landrechts, besonders in den Städten; - während der Ehe: gemeines Gut, Sammtgut, aber unter des Mannes vogteilicher Gewere. Gegenseitiges Erbrecht
24
Ausbildung des ehelichen Güterrechts in den Oldenburgischen Landestheilen. - Stadtbremisches Recht in den Städten Oldenburg und Delmenhorst
34
In den sächsischen Landestheilen; Gestaltung des Systems des Sachsenspiegels unter gutsherrlichen (Colonat-) Verhältnissen
38
Einfluß der Doctrin: deutsches Gesammteigenthum (condominium in solidum, communio bonorum prorogata)
53
Praxis der Gerichte: eigenthümliche und nießbräuchliche Gütergemeinschaft; verschiedene Gestaltung des Verhältnisses des überlebenden Ehegatten mit Kindern
60
2. Th. Dogmatische Darstellung der verschiedenen Systeme des heutigen deutschen ehelichen Güterrechts
1. Abschn. Wie sie unmittelbar durch das positive Recht an sich eintreten
1. Unterabschn. Rechte unter Lebenden, in der Ehe
II. Die verschiedenen Systeme des deutschen ehelichen Güterrechts einzeln betrachtet
B. System der allgemeinen eigenthümlichen Gütergemeinschaft
A. Nach gemeinem Recht
2. Unterabschn. Gesetzliche Rechte auf den Todesfall
I. Gemeinrechtliche Darstellung. Succession des überlebenden Ehegatten in den Nachlaß des Verstorbenen
3. Th. Grundzüge zu einer deutschthümlichen Gesetzgebung über das eheliche Güterrecht
III. Oldenburgische Verordnung zur Bestimmung des Effects der Gemeinschaft der Güter unter den Eheleuten von 1754
466
VI. Oldenburgische Verordnung von 1833 die Gemeinschaft der Güter Eheleuten betr. Bekanntmachung der Justizcanzlei in Beziehung darauf von 1834
492
![]() |
![]() |
![]() |
|
| |