1. Abschn. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Fähigkeit zur Rechtsanwaltschaft, §§ 1, 2
13
Entscheidung über den Antrag auf Zulassung durch die Landesjustizverwaltung; Anhörung des Vorstandes der Anwaltskammer, § 3
14
Recht auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, § 4
15
Gründe, aus welchen die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt werden muß, § 5
16
Gründe, aus welchen dieselbe versagt werden kann, § 6
21
Aussetzung der Entscheidung, § 7
24
Zulassung bei einem bestimmten Gerichte, § 8
24
Zulassung bei einem Amtsgerichte und einem Landgerichte, § 9
26
Zulassung bei mehreren Kollegialgerichten desselben Orts, § 10
28
Zulassung bei einem Landgerichte und dem übergeordneten, mehreren Bundesstaaten gemeinschaftlichen Oberlandesgerichte, § 11
30
Zulassung bei zwei benachbarten Landgerichten, § 12
31
Unzulässigkeit der Versagung der Zulassung wegen mangelnden Bedürfnisses, § 13
32
Gründe, aus denen die Zulassung bei dem im Antrage bezeichneten Gerichte versagt werden kann, § 14, 15
32
Angabe der Gründe eines die Zulassung versagenden Bescheides; Antrag auf Entscheidung über die Gründe im ehrengerichtlichen Verfahren, § 16
34
Beeidigung nach der ersten Zulassung, § 17
36
Verpflichtung zum Nehmen des Wohnsitzes, § 18
36
Verpflichtung zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten, § 19
38
Eintragung in die Liste; Beginn der Befugniß zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft, § 20
39
Zurücknahme der Zulassung, § 21-23
40
Löschung in der Liste, § 24
43
Stellvertretung eines Rechtsanwalts, § 25
44
2. Abschn. Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte
Befugnisse der Rechtsanwälte in den Sachen, auf welche die Prozeßordnungen Anwendung finden, § 26, 27
47
Allgemeine Pflichten der Rechtsanwälte, § 28
49
Verpflichtung im Falle der Entfernung vom Wohnsitze, § 29
51
Verpflichtung im Falle der Nichtannahme eines Antrages, § 30
52
Fälle, in welchen die Berufsthätigkeit zu versagen ist, § 31
55
Verpflichtung zur Herausgabe und Aufbewahrung der Handakten, § 32
58
Beiordnung eines Rechtsanwalts durch das Gericht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, § 33-35
61
Auswahl des beizuordnenden Rechtsanwalts, § 36
63
Erstattungspflicht der Gegenpartei in Betreff der Auslagen eines beigeordneten Rechtsanwalts, § 37
65
Befugniß des beigeordneten Rechtsanwalts, Vorschuß zu verlangen, § 38
65
Bestellung eines Rechtsanwalts als Vertheidiger in Strafsachen, § 39
65
Verpflichtung zur Beschäftigung der im Vorbereitungsdienste befindlichen Rechtskundigen, § 40
68
3. Abschn. Anwaltskammern
Bezirk und Sitz der Anwaltskammer, § 41
69
Vorstand der Kammer; Zahl der Mitglieder desselben, § 42
69
Wahl des Vorstandes; Gründe der Nichtwählbarkeit, § 43
70
Zeitdauer, auf welche die Wahl erfolgt, § 44
71
Verpflichtung zur Annahme der Wahl; Ablehnungsgründe, § 45
72
Konstituirung des Vorstandes, § 46
72
Anzeige der Wahl und Konstituirung des Vorstandes; Bekanntmachung derselben, § 47
73
Obliegenheiten der Kammer, § 48
73
Obliegenheiten des Vorstandes, § 49
74
Befugniß der Kammer und des Vorstandes zu Anträgen und Vorstellungen im Interesse der Rechtspflege oder der Rechtsanwaltschaft, § 50
76
Unentgeltlichkeit der Geschäftsführung des Vorstandes, § 51
76
Berufung der Versammlungen der Kammer und des Vorstandes, § 52, 53
77
Beschlußfassung in den Versammlungen, § 54
79
Beschlußfähigkeit des Vorstandes, § 55
79
Protokollirung der Beschlüsse und Wahlergebnisse, § 56
80
Verrichtungen des Vorsitzenden und des Schriftführers, § 57
80
Verpflichtung der Mitglieder der Kammer, den Ladungen und Anordnungen des Vorstandes Folge zu leisten, § 58
80
Aufsicht über den Geschäftsbetrieb des Vorstandes; Aufhebung gesetzwidriger Beschlüsse oder Wahlen, § 59
81
Gebühren- und Stempelfreiheit der Verhandlungen und Erlasse der Kammer und des Vorstandes, § 60
82
Bericht über die Thätigkeit der Kammer und des Vorstandes, § 61
82
4. Abschn. Ehrengerichtliches Verfahren
Ehrengerichtlich strafbare Handlungen, § 62
83
Strafen, § 63
93
Strafbarkeit der vor der Zulassung begangenen Handlungen, § 64
94
Zusammentreffen des ordentlichen und des ehrengerichtlichen Strafverfahrens, § 65
95
Anwendbarkeit der Bestimmungen der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes im Allgemeinen, § 66
98
Bildung des Ehrengerichts aus dem Vorstande der Kammer, § 67
100
Zuständigkeit des Ehrengerichts, § 68
102
Antrag auf Eröffnung der Voruntersuchung; Ablehnung desselben, § 69
103
Eröffnung des Hauptverfahrens ohne Voruntersuchung, § 70
106
Bestellung des Untersuchungsrichters, § 71
107
Unzulässigkeit der Verhaftung, vorläufigen Festnahme und Vorführung des Angeschuldigten, § 72
107
Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen in der Voruntersuchung, § 73
107
Ergänzung und Voruntersuchung, § 74
109
Mittheilung der Ergebnisse der Voruntersuchung, § 75
109
Anklageschrift, § 76
109
Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn der Angeschuldigte außer Verfolgung gesetzt ist, § 77
110
Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens, § 78
111
Ladung zur Hauptverhandlung, § 79
112
Theilnahme der Mitglieder des Ehrengerichts an der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und an dem Hauptverfahren, § 80
112
Gerichtsschreiber in der Hauptverhandlung, § 81
113
Nichtöffentlichkeit der Hauptversammlung, § 82
114
Hauptverhandlung ohne Anwesenheit des Angeklagten, § 83
115
Verfahren in der Hauptverhandlung, § 84
117
Beschluß des Ehrengerichts über den Umfang der Beweisaufnahme, § 85
118
Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen auf Beschluß des Ehrengerichts durch einen ersuchten Richter; Nothwendigkeit der Vernehmung in der Hauptverhandlung, § 86
119
Zwangsmaßregeln und Strafen gegen ungehorsame Zeugen und Sachverständige, § 87
120
Verlesung der Aussagen von Zeugen und Sachverständigen in der Hauptverhandlung, § 88
121
Beschwerde; Zuständigkeit des Oberlandesgerichts, § 89
123
Berufung; Zuständigkeit des Ehrengerichtshofs; Bildung desselben, § 90
126
Verfahren in der Beschwerde- und in der Berufungsinstanz, § 91
127
Verrichtungen der Staatsanwaltschaft, § 92
132
Verfahren im Falle des § 16 Abs. 2, § 93
132
Kosten des Verfahrens, § 94
134
Ausfertigung der Urtheile des Ehrengerichts, § 95
136
Vollstreckung der Entscheidungen, § 96, 97
138
6. Abschn. Schluß- und Uebergangsbestimmungen
Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, § 103
145
Rechtsanwaltschaft bei einem obersten Landesgerichte, § 104, 105
146
Vorschriften für die erste Versammlung der Anwaltskammern, § 106
147
Vorschriften über die Zulassung der zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes vorhandenen Rechtsanwälte, § 107
148
Vorschriften über die Zulassung derjenigen, welche zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes die Fähigkeit zur Rechtsanwaltschaft erlangt haben, § 108
148
Zulässigkeit von abändernden landesgesetzlichen Vorschriften, § 109
150
Beschränkung des Rechts auf Zulassung für einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, § 110
150
Entbehrlichkeit der Anhörung des Vorstandes der Anwaltskammer, § 111
150
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund dieses Gesetzes vor dem Inkrafttreten desselben, § 112, 113
151
Besondere Bestimmung für die Oberlandesgerichtsbezirke, in welchen das System des französischen Rechts und ein anderes System des bürgerlichen Rechts besteht, § 114
151
Behandlung der anhängigen Disziplinarsachen, § 115
152
Wirkung der nach den bisherigen Gesetzen erkannten zeitigen Entziehung der Befugniß zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft (Suspension, Dienstsperre), § 116
152