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2. Abschn. Von der innern Verfassung der Dorfsgemeinden in der Provinz Ansbach; von dem bisherigen Theilungsfus und Ausmittlung der Antheilnehmungs-Rechte bei Gemeinheits- Vertheilungen, und wie derselbe, der Billigkeit mehr angemessen, umzuändern sein mögte
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9. Abschn. Von der möglichsten Beseitigung der, der Kultur der Huthschaften und Oedungen, durch die Schäfereien entgegen stehenden Hindernisse
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10. Abschn. Von der bessern Benuzung solcher Gemeinheiten, deren schlechter Erdboden und Lage die Urbarmachung zu Ackerland und Wiesen nicht belohnen würde
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11. Abschn. Wie könnten die gemeinen Huthungspläze, welche entweder bei Partielltheilungen zum fernern Waidegang liegen bleiben, oder zur Urbarmachung distribuirt werden, ohne Nachtheil der Waide und des Getraide- oder Viktualien-Baues, ökonomischer als bisher benuzt werden?
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12. Abschn. Mit welcherlei Abgaben in die landesherrliche oder Gemeindekassen mögten die, aus einer Gemeinheitstheilung entspringenden, Grundstüke zu belegen seyn?
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13. Abschn. Nähere Darlegung des Nutzens, welcher aus den Vertheilungen und Urbarmachungen der Huthungspläze entstehen kan; und durch die, von dem Verfasser dieses Werkchens bereits vollzogene, Gemeinheitstheilungen würklich entstanden ist
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