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I. Litterarisches Testament über die bonorum possessio
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§. 6. 1) Von der B. P. edictali und decretali und ihrem wahren und wesentlichen Unterschiede. 2) Von der Agnition einer B. P. sowohl edictalis als decretalis, und den, zur Agnition vorgeschriebenen, Zeitfristen. 3) Ob eine Transmission auf die Erben dabey statt finde?
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§. 7. Von der B. P. decretali 1) quae datur furioso vel dementi, 2) ex Edicto Carboniano et 3) Ventri
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§. 8. Von der B. P. contra tabulas f. contra lignum f. contra nuncupationem. 2) Welche Personen dazu gerufen werden? 3) Gegen welche Testamente solche gegeben werde? 4) Ob die B. P. contra tabulas und die B. P. unde liberi einerley sey? 5) Ob durch die B. P. contra tabulas das Testament umgestossen werde? 6) Von der Exheredation und Präterition nach der alten und neuen Form. 7) Darstellung der verschiedenen Systeme über diesen Punkt. 8) Meine Gedanken über diese Punkte und die Erklärung der Novelle 115. c. 3
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§. 15. 1) Allgemeine Bemerkungen zur B. P. Unde Legitimi und Unde Cognati, wegen des Grades der Verwandschaft. 2) Wer von dem Verstorbenen ein Agnat und auch zugleich ein Cognat ist, kann den Grad, welchen er als Cognat hat, nicht auf sich, als Agnaten, anwenden: und eben so auch umgekehrt
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§. 18. 1) Die B. P. ist entweder necessaria oder utilis. 2) Prüfung der Höpfnerischen und Waldeckischen Definitionen der B. P. contra et secundum tabulas und ab intestato
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§. 22. Allgemeine Erfordernisse bey der B. P. testamentaria, sowohl contra, als secundum tabulas; besonders auch, ob solche nur 1) bey einem testamento scripto, und zwar 2) nur bey einem solchen, welches beym Ableben des Testirers noch existirt hatte, statt finde?
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§. 27. 1) Ordines, gradus, species oder capita der B. P. edictalis. 2) Grundsätze davon. 3) Edictum successorium. 4) Vollständige Darstellung der successionis ordinum et graduum nach dem Civil- und prätorischen Recht. 5) Obdie Agnition der B. P. eine Anticipation leide?
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§. 28. 1) Von der Collision zwischen dem Civilerben und dem bonorum possessor. 2) Von der Collision zwischen den bonorum possessoribus unter sich. 3) Hofackerische Definition der B. P. edictalis
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III. Revision einiger Stellen der 6. Auflage des Höpfnerischen Commentars über die Heineccischen Institutionen
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