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1. Abth. Die Belehrung, wie die Parteien sich bei Verfassung von Urkunden zu benehmen haben
1. Hauptst. Verträge, Contracte und ihre Eintheilung
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2. Abs. Verträge, wodurch Sachen erworben werden
3. Abs. Urkunden, wodurch Schulden, Dienstbarkeiten und Lasten erworben werden
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4. Abs. Urkunden, wodurch der zeitweise Besitz unbeweglicher oder beweglicher Sachen übertragen wird
I. Die Bestandverlassung. Was die Parteien zu beobachten haben
7. Abs. Urkunden in Familien-Angelegenheiten
2. Abth. Das Einschreiten der Parteien bei den öffentlichen Behörden in allen vorkommenden Angelegenheiten
320
3. Hauptst. Das Einschreiten der Parteien bei den Behörden
3. Abs. In Finanz-Angelegenheiten, und zwar: Mauth-, Zoll- und Verzehrungssteuerwesen. Kalenderstempel, Spielkarten, Gebühren von Ankündigungen, Lottosachen
402
3. Abth. Benehmen der Parteien in Grund-, Gebäude-, Erwerb- und Einkommen-Steuer-Angelegenheiten
429
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