1. Kap. Begriff, wesentliche Eigenschaften und Eintheilungen des Retentionsrechts
Begriff des Besitzes,§. 1
13
Entwickelung dieses Begriffs, §. 2
13
Vortheile des Besitzes, §. 4
16
Begriff der Retention und des Retentionsrechts, §. 5
20
Wesentliche Stücke zur Ausübung des Retentionsrechts, §. 6
21
Betrachtung des ersten wesentlichen Stücks, und zwar der zu retinirenden Sache, §. 7
22
Erörterung der Frage: ob der Werth der Sache, welche zurückbehalten werden soll, mit dem Betrag der Forderung in genauem Verhältnisse stehen müsse, §. 8
26
Wie der Besitz beschaffen seyn müsse, wenn das Retentionsrecht soll Statt finden können, §. 9
28
Betrachtung des zweyten wesentlichen Stücks, §. 10
31
Betrachtung des dritten wesentlichen Stücks und Eintheilung des Retentionsrechts in conventionale, testamentarium und legale, §. 11
37
Eintheilung des Retentionsrecht sin qualificatum und simplex, §. 12
40
2. Kap. Vom gesetzlichen Retentionsrecht
Uebergang zur Lehre vom gesetzlichen Retentionsrecht, §. 14
44
Erforderniß des gesetzlichen Retentionsrechts, d. i. eine mit der zu retinirenden Sache connexe Schuldforderung, §. 15
44
1. Regel, wenn eine Schuldforderung mit der Sache, welche zurückbehalten werden soll, connex sey, §. 16
46
2. Regel, §. 17
47
3. Regel, §. 18
49
4. Regel, §. 19
52
5. Regel, §. 20
56
Ob wegen einer Schuldforderung, welche mit der Sache, die man zurückbehalten will, nicht in Verbindung steht, das gesetzliche Retentionsrecht Statt finde, §. 21. 22
60
5. Kap. Auf wie vielerley Art das Retentionsrecht aufhöre, und zwar
a) durch Compensation, §. 33
95
b) durch Cession, §. 34
96
c) durch Entsagung, §. 35
98
d) durch den Verlust des Besitzes der Sache oder durch deren Untergang, §. 36
98
e) durch Zurückforderung der Sache von einem solchen, welcher daran ein dingliches Recht hat, §. 37
99
f) nach Ablauf der Zeit, auf welche es verwilliget worden, §. 38
100
g) durch Mißbrauch, §. 39
100