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[1. Abschn. Grenzscheidung zwischen Landeshoheit und Eigenthum]
3. Hauptst. Von den Waldungen und Forsten
§. 141. I.) Forstliche Herrlichkeit; begreift unter sicht: 1.) das Recht, Forst- und Jagdordnungen zu machen
12
§. 144. II.) Rechte, welche aus dem Eigenthume der Waldungen fliessen, und zwar: 1.) das Recht, Holz zu fällen
21
§. 149. ist weder ihrer Natur nach ein Hoheitsrecht; noch durch allgemeine deutsche Geseze dafür erklärt
34
4. Hauptst. Von Bergwerksrechten
5. Hauptst. Von Salzwerksrechten
6. Hauptst. Von befriedeten Sachen
2. Abschn. Von den Rechten solcher Sachen, welche gewöhnlich nur als Gegenstände des Privateigenthums in Betrachtung kommen
1. Hauptst. Von den Rechten der Verträge
§. 184. I.) Natur der Verträge nach D. R. überhaupt; 1.) Allgemeiner Begriff verbindlicher Verträge nach D. R.
150
§. 189. II.) Von einzelnen Verträgen, und zwar: 1.) von Veräusserungen; als a.) Schenkung, b.) Tausch
169
§. 202. 3.) Darlehn und Zinsfuß; auch Strafe böser Schuldner a.) Ungültigkeit aller Wucherkontrakte nach alten d. R. Rechtliche Natur und Grund der Zinsen
254
§. 228. Eigentlicher und uneigentlicher Wechsel. Ursprung des Wechselkontrakts, der Wechselform, und des Wechselrechts
387
§. 237. Verstärkung der Wechselverbindlichkeit durch Unterpfand, Güterverschreibung und Bürgschaft. Kurze Theorie des Wechselrechts bei eigenen Wechseln
422
2. Hauptst. Von dinglichen Rechten, welche ohne Rüksicht auf Todesfälle statt finden
§. 253. I.) Von den mancherlei Arten der Sachen, welche der Gegenstand dinglicher Rechte sind. 1.) Körperlich und unkörperlich; 2.) beweglich und unbeweglich; überhaupt
466
§. 273. IV.) Von den Servituten, oder Dienstbarkeiten der Güter nach d. R. 1.) Staatsdienstbarkeiten
513
§. 277. Besondere Arten solcher Bann- oder Zwangsrechte; als a.) der Bierzwang; b.) der Bannwein
518
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