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§ 2. Rechte und Verbindlichkeiten in Ansehung der Proceßkosten überhaupt, und in welcher Hinsicht solche eigentlich hier abgehandelt werden
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§ 9. Wie sich hinsichtlich der Kosten in dem Falle zu benehmen sei, wenn die Entscheidung der Hauptsache von einer streitigen Rechtsfrage abhängt, oder auf der Erklärung dunkler Gesetze beruhet, und der verlierende Theil anscheinende Gründe für sich hat?
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§ 10. Ob die Kosten zu compensiren sind, wenn der sachfällige Theil praejudicia juris, oder gar etwa schon in der verhandelten Sache selbst günstige Erkenntnisse für sich hat?
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§ 11. Ob solche zu compensiren sind, wenn die Sache nach geleistetem Eide entschieden worden ist?
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§ 12. Von den übrigen Fällen, wo man wegen des persönlichen Verhältnisses der Parteien, oder wegen anderer Gründe, die Kosten zu compensiren pflegt
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§ 13. Was in Ansehung der Kosten Rechtens sei, wenn das Urtheil auf eine vermischte Weise ausfällt?
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