Münter, Johann Carl Ernst:
Das Roßtauscher-Recht
/ Von J. C. E. Münter
- 3., verb. u. durch das westphälische Recht verm. Aufl.
Hannover
: Hahn
, 1810
- 288 S.
Schlagwort(e): Deutschland / Gemeines Recht;Französisches Recht;Viehkauf;Tausch;Sachmängelhaftung;Pferdehandel
Signatur: Dt 15 Dk 402
[Titelblatt]
1
[Widmung]
3
Einleitung
9
1. Abschn., von Acquisition eines Pferdes
19
2. Abschn., von den Fehlern, welche die Wandlungsklage vorbereiten
54
3. Abschn., von der Unbekanntschaft des Käufers mit dem vorhandenen Fehler
81
4. Abschn., von der Verheimlichung des Fehlers an Seiten des Verkäufers
87
5. Abschn., von einem besonderen Versprechen des Verkäufers
105
6. Abschn., vom Verkaufe eines Pferds mit Sattel und Zeug
117
7. Abschn., von der Wandlungsklage überhaupt und von den Personen, denen sie zusteht
125
8. Abschn., von dem Beweise und wider das Daseyn des Wandlungsfehlers und dem, daß der Käufer mit dessen Existenz bekannt gewesen
137
9. Abschn., von den Personen, gegen welche die Wandlungsklage Statt hat
155
10. Abschn., von den Würkungen der Wandlungsklage
170
11. Abschn., von der Präscription und stillschweigenden Erlassung der Wandlungsklage
199
12. Abschn., von der actione in factum, welche dem Käuffer zusteht
205
13. Abschn., von der actione aestimatoria oder quanti minoris
208
14. Abschn., von der Anwendung der actionum empti venditi auf den Roßtausch
222
15. Abschn., von der actione ex lege Aquilia, de pauperie und de pastu
236
[Anhang]
1. Mandat, die, bey dem Pferdehandel zu leistende Gewähr, und verschiedene andere, dahin einschlagende, Punkte betreffend. Vom 29. März 1790
253
2. Verordnung, in Betreff entstehender Streitigkeiten beym Pferdehandel
286