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I. Rechtsnatur der A.-G., Gläubigerrechte und Gläubigerschutzsysteme
I. Die Rechtsnatur der A.-G.
1. Die Aktionärrechte sind keine Gläubigerrechte und die A.-G.
II. Gläubigerrechte
II. Der Gläubigerschutz im Rechtsverkehre mit der A.-G.
A. Durch das Publizitätsprinzip
C. Durch vollwertige Erlangung und Erhaltung des Grundkapitals
III. Der Gläubigerschutz in der Auflösung der A.-G.
A. Bei Wegfall des Kapital- und Kreditsubstrates
C. Bei Selbstauflösung des Aktienvereins
D. Bei staatlicher Auflösung
E. Bei uneigentlicher Auflösung
IV. Der Gläubigerschutz in der Liquidation der A.-G.
IV. Die Durchführung der Schuldenablösung
V. Die Gläubigerschutzklagen und -schutzbehelfe
VI. Das aktienrechtliche Moratorium und der Präventivakkord
I. Gefährdung und Schädigung der Gesellschaftsgläubiger durch das System der absoluten Konkursgründe und der absoluten Konkurseröffnung
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