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I. Bemerkungen über Dienst-Instructionen für die Verwalter der Patrimonial-Gerichtbarkeit; nebst einem angehängten Beyspiele
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II. Rechtsgutachten über die nach Abgang des Mannstammes in der freyherrlichen Familie von Meschede zu Alme vertragsmäßig Statt findende Regredienterbfolge
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III. Ueber den Gebrauch des Rechtsmittels aus dem Lege finali Cod. de edicto D. Hadriani tollendo; und die Suspensivwirkung einer dagegen eingewandten Appellation; besonders in Rücksicht auf Meyergüter; in einem Rechtsgutachten in Sachen Jac. Meiners im Herzogthume Oldenburg: wider Heinrich Meiners Nahmens seiner Ehefrau
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IV. Von der Wirkung und Dauer der Lehnsanwartschaften, besonders nach den Rechten des Chur-Braunschweig-Lüneburgischen Lehnhofes. Eine vermöge besonderen Auftrags entworfene und bey der Justiz-Canzley zu Zelle übergebene Exceptionsschrift, in Sachen des Anwaldes der Königlichen und Churfürstlichen Lehnkammer, Imploraten: wider Herrn H. Ch. von Ilten, für sich und Curatorio nomine seines abwesenden Bruders, G. M. A. von Ilten, Imploranten; betreffend das Alt-Lüneburgische, vormahls von Oeffenersche, nachher von Spörkensche Lehen zu Rethem, und dessen verweigerte Verleihung
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V. Zweyte Erläuterung der Lehre von der Wirkung und Dauer der Lehnsanwartschaften nach den Rechten des Chur-Braunschweig-Lüneburgischen Lehnhofes; in einer Duplikschrift; welche in eben dem Rechtshandel übergeben ist
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VI. Genauere Untersuchung der Frage: Wiefern den Angehörigen des Reichskammergerichts, wie auch des Tribunals zu Wismar, eine rechtliche Befreyung vom Abschosse und der Nachsteuer zustehe? Erstes Rechtsgutachten; in Sachen der zur Wismarschen Stadt-Kämmerey-Verordneten; wider den Justizrath Sengebusch, jetzt zu Miekenhagen, als Verkäufer des Gehöftes Rathkenhof; einen von der Kaufsumme dieses Gutes der Stadt Wismar zu entrichtenden Abschoß oder zehnten Pfennig betreffend
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IX. Die unter Ehegatten Statt findende allgemeine Gütergemeinschaft schließt der Regel nach auch die Befugniß aus, über Güter, zum Besten der Kinder erster Ehe, ohne Einwilligung des andern Ehegatten, zu disponiren
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X. Entscheidende Beurtheilung eines Falles, worin Gutsunterthanen eine Abstellung der Frohndienste von ihrem Gutsherrn im Wege Rechtens forderten
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XII. Wie fern die Verordnung im L. 6. C. de secundis nuptiis und Nov. 22. cap. 27. bey dem deutschen Witthum zur Anwendung kommen könne
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XIII. Auch ein Vorschlag zur Verbesserung des Sustentations-Wesens des Kaiserlichen- und Reichskammergerichts
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XIV. Von Vergebung der, während der Vacanz des päbstlichen Stuhls, in einem päbstlichen Monate eröfneten Beneficien. In einem Rechtsgutachten wegen einer Vicarie in einer Cathedralkirche
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XV. Ueber die rechtliche Natur des aus untheilbaren Meyerhöfen und anderen Colonatgütern zu entrichtenden Brautschatzes oder der Auslobung; besonders in Rücksicht eines bereits ausgezahlten und gerichtlich deponirten Theils derselben
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XVI. Prüfung eines im Wege Rechtens gewagten Versuchs, die Erbfolge in Rittergütern von einer Ahnenprobe abhängig zu machen. In einem zweyten Rechtsgutachten über die Erbfolge in den ehemahligen von Schadeschen Stammgütern Blessenöl und Antfeld
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