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Einleitung
Gesetz, das Unschädlichkeitszeugniß betr., vom 15. Juni 1898
12. Anwendbarkeit des Gesetzes auf die Familienfideikommisse, landwirthschaftlichen Erbgüter und Lehen (Art. 14)
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Anhang I. Vergleichende Zusammenstellung des Entwurfes eines Gesetzes, das Unschädlichkeitszeugniß betreffend, mit den hierüber vom XVII. (besonderen) Ausschusse der Kammer der Abgeordneten in erster und zweiter Lesung gefaßten Beschlüssen und dem Gesetzestexte
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Anhang II. Beispiele für Anträge auf Feststellung der Unschädlichkeit und für Unschädlichkeitszeugnisse
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