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I. Allgemeine Betrachtungen
II. Die Grenzen des leitenden Richteramts im nichtstreitigen Prozesse
III. Die Grenzen des leitenden Richteramts in dem contentiosen Prozesse
IV. Die Grenzen des ergänzenden Richteramtes
§. 24. Nur das Produkt der gepflogenen Verhandlung kann Gegenstand der Subsumtion unter das Gesetz seyn
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V. Ueber die Frage: beschränkt der Prozeß nach dem Untersuchungsprinzip die privatrechtliche Freiheit der streitenden Theile?
VI. Einige Worte über die Trennung der streitigen und nichtstreitigen Rechtssachen im Justizverwaltungs-Organismus
§. 44. 1) Die Vereinigung fördert eine wissenschaftliche Praxis; die Trennung ist ein Hinderniß derselben
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§. 45. 2) Bei Unterbehörden ist die allzuscharfe Trennung der Gewalten weder überall nothwendig noch auch rathsam
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§. 46. 3) Die zu vermeiden gesuchte Collision liegt weder absolut noch einzig in der fraglichen Verbindung
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