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§ 5. Was Rechtens ist, wenn der Rechner Namens des Staats ein lediges Erbe, Nachsteuer u. s. w. einzuziehen hat
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§ 8. Was hinsichtlich der Forderung von Seiten des Gläubigers, der Einreden des Schuldners, und bei Appellationen Rechtens ist
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§ 17. Was hinsichtlich der Rechnungsausstände und des Guthabens dritter Personen an die Kasse Rechtens ist; Sicherung der Ausstände, und wie sie zinstragend zu machen
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§ 24. Was hinsichtlich der Rechnungsfehler, welche bei der Prüfung der Rechnung (Revision) gefunden werden, Rechtens ist
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§ 30. Von Gefährden (dolus), Vergehen (delictum), und Versehen (quasi-delictum) eines Verrechners
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§ 31. Was Rechtens ist, im Fall der Rechner etwas in seinen Nutzen verwendet hat, oder seinen Rechnungsrest nicht darlegen kann
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§ 32. Was Rechtens ist im Fall der Bestechung, Erpressung, Geschenkannahme von Seiten eines Rechners
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§ 33. Verfahren, aussergerichtliches und gerichtliches und schiedsrichterliches, bei entstandenem Streit über Rechnungssachen
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§ 36. Von der Sicherheitsleistung (Caution) des Rechners für dasjenige, was er dem Rechnungsherrn auf irgend eine Art schuldig werden könnte
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