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I. Th. Allgemeine Grundsätze
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1. Kap. Die Grundbuchbehörden und Allgemeines über die Grundbuchgerichtsbarkeit
2. Kap. Grundbuch und Grundstück. Grundakten
3. Kap. Grundlagen der Eintragungen in das Grundbuch. (Amtspflicht, Antrag, Bewilligung, Ersuchen.)
§ 19. II. Thätigkeit des Grundbuchrichters auf Antrag eines Betheiligten. Antrag und Eintragungsantrag im Allgemeinen
58
§ 20. Die Bedeutung der Eintragungen von Rechten in das Grundbuch überhaupt und ihre Erfordernisse nach materiellem Rechte
60
4. Kap. Behandlung der Eingänge. Eintragung und Löschung im Allgemeinen
5. Kap. Zurückweisung von Anträgen. Beschwerde
6. Kap. Die für den Grundbuchverkehr wichtigsten Vorschriften aus dem Personenrecht
II. Th. Das formelle Grundbuchrecht der einzutragenden Rechte im Einzelnen
149
7. Kap. Die Eintragung des Eigenthümers in das Grundbuch
8. Kap. Die Eintragung und Löschung von Vormerkungen, Widersprüchen, Verfügungsbeschränkungen
9. Kap. Eintragung und Löschung von Rechten in der zweiten Abtheilung des Grundbuchblattes
10. Kap. Die Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden
§ 71. Abänderung des Zinssatzes oder anderer Nebenbestimmungen bei Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden
215
§ 75. II. Die einzelnen Fälle der Uebertragung von Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden kraft Gesetzes
228
11. Kap. Thätigkeit des Grundbuchrichters bei der Zwangsvollstreckung
§ 82. Thätigkeit des Grundbuchrichters bei der Zwangsvollstreckung in Grundstücke. I. Bei der Zwangseintragung
252
§ 85. Thätigkeit des Grundbuchrichters bei der Zwangsvollstreckung in Hypothekenforderungen, Grundschulden, Rentenschulden und andere im Grundbuche eingetragene Rechte
259
12. Kap. Die Behandlung der unter Sonderrecht stehenden Grundstücksarten im Grundbuche
Das in der Verfügung des Justizministers v. 20. Nov. 1899 vorgeschriebene Formular eines Grundbuchblattes
311
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