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Einleitung
I. Ueber die Staatshülfe im Allgemeinen, welche dem Besitzer körperlicher Sachen als solchem zu Theil wird
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Abhandlung
1. Kap. Ueber die allgemeinen Bedingungen des interdictum uti possidetis
2. Kap. Ueber die dem interdictum uti poss. entgegenstehende Einrede: "der Kläger habe den Besitz auf eine mangelhafte Weise erlangt."
Anhang zu den bisher abgehandelten zwei Kapiteln
3. Kap. Ueber die Eigenschaft des interdictum uti possidetis, als eines interdictum duplex (mixtum)
Anhang zu diesem Kap. - Etwas über die Erklärung der Formel des prätorischen Edicts: uti possidetis etc.
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4. Kap. Betrachtung des besondern Falles, in welchem das interdictum uti possidetis hauptsächlich als Vorbereitung und Einleitung der Eigenthumsklage vorkömmt
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5. Kap. Ueber die Kraft und Wirkung des richterlichen Erkenntnisses im interdictum uti possidetis
I. Worauf ist das Erkenntniß im interdictum uti possidetis insbesondere gerichtet? Nähere Betrachtung des provisorischen Rechtszustandes, welcher durch dasselbe hervorgebracht wird
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