Holzinger, St.:
Ueber Verträge, welche dem Erkenntnisse des Gemeinde-Raths unterliegen, mit Ausschluß der Pfand-Verträge
: Eine Belehrung für die württemb. Rathsschreiber und Gemeinderäthe
/ Von Holzinger
Ellwangen
: Brandegger
, 1841
- 303 S.
Schlagwort(e): Württemberg / Bürgerliches Recht;Vertrag;Gemeindegericht / Zuständigkeit
Signatur: Dt 15 Dk 419
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[Titelblatt]
I
[Vorwort]
III
Eingang
1
1. Abschnitt
A. Kaufverträge
§. 2
2
§. 5
4
§. 10
14
§. 15
25
§. 20
27
§. 25
30
§. 30
34
§. 35
119
§. 40
127
B. Tauschverträge
143
C. Ausdings- oder Leibgedings-Verträge
145
D. Verträge, wodurch das Eigenthum an liegenden Gütern beschränkt, irgend eine Reallast auf dasselbe gelegt oder für solches erworben wird
148
E. Schenkungs-Verträge
167
F. Antichretischer Vertrag
171
G. Verträge über bewegliches Eigenthum, welche dem Erkenntnisse unterliegen
173
2. Abschn. Von den Erkenntnissen der Gemeinderäthe über Verträge
§. 69
181
§. 70
182
§. 75
202
§. 80
249
§. 85
264
Formularien
A. Zum Contraktbuch
266
B. Formular zu einem Protokolle, die Erkenntnisse des Gemeinderaths über Verträge betreffend
277
Anhang. Ueber die Statutar-Rechte der vormaligen Reichsstädte Dinkelsbühl etc., die allgemeine Güter-Gemeinschaft betreffend
287