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Gesetz, betreffend die Aufhebung des Jagdrechtes auf fremdem Grund und Boden und die Ausübung der Jagd, vom 31. Oktober 1848
Die Aufhebung des Jagdrechtes auf fremdem Grund und Boden und der Wegfall der Gegenleistungen des bisherigen Jagdberechtigten
15
Das preußische Jagdpolizeigesetz vom 7. März 1850
Ergänzungsgesetze zu § 2 des Jagdpolizeigesetzes
Die Ausübung der Jagd in Festungswerken, in dem Umkreise derselben, der Pulvermagazine und ähnlicher Anstalten
102
Über die Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes - die Verpachtung der Jagd, das Beschießen derselben durch einen angestellten Jäger und das Ruhenlassen der Jagd
108
Die Verteilung der Pachtgelder und Einnahmen aus dem gemeinschaftlichen Jagdbezirke unter die beteiligten Grundbesitzer
134
Beschränkung der Zahl der Pächter auf selbständigen und gemeinschaftlichen Jagdbezirken, Ausländer als Pächter und das Verbot der Afterverpachtung
138
Jagen der sogenannten Gastschützen (Jagdgäste) ohne Begleitung des Jagdberechtigten und ohne Jagderlaubnisschein desselben. Bestrafung der Jagdausübung, wenn die Jagd ruhen soll oder wenn über die Jagd anderweit verfügt ist
149
Die Haftbarkeit für die Geldstrafen der Teilnehmer und Gehilfen bei den Jagdpolizei- Übertretungen
161
Verbot des Ruhenlassens der Jagd auf gemeinschaftlichen Jagdbezirken beim Widerspruch eines Grundbesitzers
165
Wildschongesetz vom 14. Juli 1904
Aufhebung und anderweite Festsetzung der Schonzeiten im Interesse der Landeskultur und der Jagdpflege
185
Einsammeln von Kiebitz- und Möveneiern. Das Ausnehmen der Eier und Jungen von anderem jagdbaren Federwild
189
Der Verkehr mit Wild, Wildbret, Kiebitz- und Möveneiern während der Schonzeit. Ausnahmen zugunsten der Kühlhäuser. Wildhandel zum Zwecke der Blutauffrischung etc.
191
Die Erhaltung der geschlechtlichen Erkennungsmerkmale von weiblichem Elch-, Rot-, Dam- und Rehwild, das während der Schonzeit in Verkehr gebracht wird
196
Der Verkehr mit Schonwild, welches beschlagnahmt, eingezogen oder zum Schutze gegen Wildschaden erlegt wurde
196
Das preußische Wildschadengesetz vom 11. Juli 1891
Geltungsgebiet des preußischen Wildschadengesetzes. Aufrechterhaltung der besonderen Gesetze in der Provinz Hannover und dem ehemaligen Kurfürstentum Hessen
213
Die Bezeichnung des Ersatzpflichtigen. Behandlung der Jagdpachtverträge, die dem Jagdpächter die Erstattung von Wildschaden erlassen
217
Erlaß eines Vorbescheides über den Schadenersatzanspruch und die Kosten. Zustellung des Vorbescheides
237
Ermächtigung der Grundbesitzer und Nutzungsberechtigten zum Abschluß von Elch-, Rot- und Damwild
248
Die Ermächtigung der Besitzer von Obst-, Gemüse-, Blumen- und Baumschulenanlagen zum Schießen von Wild und Vögeln
262
Die Rechtsmittel gegen die Anordnung und Versagung der Ermächtigung der Anlagenbesitzer zum Abschuß von Wild und Vögeln
267
Jagdscheingesetz vom 31. Juli 1895
Beginn des Fristenlaufes hinsichtlich derjenigen Delikte, die der Erteilung des Jagdscheines entgegenstehen usw.
321
Kurhessisches Gesetz, betreffend das Jagdrecht und dessen Ausübung, vom 7. September 1865
359
Gesetz, betreffend die Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden in den vormals kurfürstlich hessischen und großherzoglich hessischen Landesteilen und in der Provinz Schleswig-Holstein, vom 1. März 1873
385
Verordnung, betreffend das Jagdrecht und die Jagdpolizei im ehemaligen Herzogtum Nassau, vom 30. März 1867
387
Gesetz vom 26. Juli 1848, die Ausübung der Jagd und Fischerei in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend
412
Gesetz über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden in Jagdpolizeisachen vom 1. August 1883
415
Die Jagdvergehen und Jagdübertretungen des Reichsstrafgesetzbuches
Das Scharfschießen, Legen von Selbstgeschossen, Schlageisen etc. an von Menschen besuchten Orten
474
Vom Rechte des Massengebrauches der Forst- und Jagdbeamten, der Kommunal-, sowie der vereidigten Privatförster
496
Das Recht der Notwehr und der Selbstverteidigung nach dem Strafgesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch
513
Reichsgesetz vom 19. Mai 1891, betreffend die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen
527
Das in Preußen bestehende Recht zur Tötung revierender Hunde und Katzen
Die Bestimmungen des Preußischen Allgemeinen Landrechts über das Töten revierender Hunde und Katzen
556
Die preußischen Provinzialgesetze, betreffend das Töten revierender Hunde und Katzen
[Anhang] Gesetz, betreffend die Verwaltung gemeinschaftlicher Jagdbezirke vom 4. Juli 1905
1
Gesetz, betreffend die Verwaltung gemeinschaftlicher Jagdbezirke vom 4. Juli 1905
Die Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes durch Verpachtung oder durch angestellte Jäger. Ruhenlassen der Jagd
17
Die Schriftform der Pachtverträge. Höchstzahl der Pächter. Zulassung sog. Jagdgesellschaften als Pächter. Afterverpachtung der Jagd. Pachtzeit. Nicht-Reichsdeutsche als Pächter. Rechte und Pflichten der Pächter
30
Das Auslegen des abgeschlossenen Pachtvertrages und das Recht jedes Jagdgenossen zum Einspruch gegen denselben
44
Die Nichtigkeit der Pachtverträge. Streitigkeiten über die Nichtigkeit. Provisorische Regelung des Jagdausübungsrechtes durch den Landrat
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