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1. Abschn. Vom Ursprunge der Wechsel und des Wechselrechts, dessen Quellen und Hülfsmittel
2. Abschn. Von den Wechseln überhaupt, und den Personen, welche nach Wechselrecht verbunden werden können
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§ 14. Von dem Wechselkontrakte, wann er als Hauptgeschäft, und wann er nur als Nebenvertrag anzusehen sey
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§ 18. Von den Exemplaren, welche oft über ein einziges Wechselgeschäft ausgefertigt werden, von Sola-, Prima-, Sekunda-, Tertia-Wechseln u. s. w.
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§ 20. Allgemeiner Grundsatz, nach welchem man die Fähigkeit, eine Wechselverbindlichkeit einzugehen, beurtheilt
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3. Abschn. Von eigenen Wechseln
4. Abschn. Von uneigentlichen (trassirten) Wechseln
5. Abschn. Von dem Remittenten und dem Anfange des Wechselkontraktes durch die von ihm geschehene Zahlung
6. Abschn. Von dem Trassanten und der wirklichen Anfertigung des Wechselbriefes
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§ 45. Der Trassant hat hierbei meist die Wahl, ob er einen eigenen Wechsel schreiben, oder einen andern indossiren will
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§ 46. Ob der Trassant, wenn er hierin säumig seyn sollte, zur Erfüllung seiner Pflicht nach der Strenge des Wechselrechts angehalten werden könne
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7. Abschn. Von dem Präsentanten und der Präsentation des Wechsels
8. Abschn. Von dem Acceptanten und der Auszahlung des Wechsels
9. Abschn. Vom Wechselprotest wegen verweigerter Annehmung oder Bezahlung des Wechselbriefes
10. Abschn. Von der Acceptation zur Ehre des Wechselbriefes
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11. Abschn. Von der Sicherheit der Wechsel
12. Abschn. Vom Rechte der Wechsel im Konkurs der Gläubiger
13. Abschn. Von Aufhebung der Wechsel
14. Abschn. Vom Wechselprozeß
§ 107. Oder sie werden bei einem eigenen Handels- und Wechselgerichte, oder, wo keines vorhanden ist, vor dem ordentlichen Gerichte angebracht
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