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Das Reichsgesetz
1. Abschn. Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Das Standesamt und die standesamtlichen Geschäfte im Allgemeinen. Verschiedene Arten von Standesurkunden...
1
2. Abschn. Beurkundung der Gebühren
§ 17. Zuständigkeit des Standesbeamten und Anzeigefrist bei Geburtsfällen. Folgen der Nichteinhaltung der Frist...
66
§§ 18 und 19. Verpflichtung zur Anzeige in den gewöhnlichen Fällen mündlicher Anzeige. Reihenfolge der Verpflichteten...
67
§ 20. Anzeigepflicht bei Geburten in gewissen öffentlichen Anstalten etc. Schriftliche Anzeige...
74
§ 23. Verfahren bei todtgeborenen oder in der Geburt verstorbenen Kindern. Anzeigepflicht und Anzeigefrist...
82
3. Abschn. Erfordernisse der Eheschließung
§ 29. Erfordernisse der elterlichen oder vormundschaftlichen Einwilligung bei ehelichen Kindern...
114
§ 32. Richterliche Ergänzung der versagten elterlichen Einwilligung. Gerichtliche Zuständigkeit. Verfahren
121
§ 33. Eheverbote wegen Verwandtschaft, Stief- oder Schwiegerverhältnisse, Annahme an Kindesstatt, Ehebruchs...
123
§ 34. Ehehinderniß wegen bestehender Ehe. Auflösung einer früheren Ehe durch Tod oder Scheidung...
126
§ 35. Wartezeit der Frauen. Dispensation. Aufhebung aller sonstigen landesrechtlichen Bestimmungen über Wartezeit
128
4. Abschn. Form und Beurkundung der Eheschließung
§ 41. Eheschließung vor dem Standesbeamten als Grundform der deutschen Civilehe. Wesentliche Formvorschriften...
149
§ 45. Prüfung der Eheschließungserfordernisse und der Nachweise derselben vor Anordnung des Aufgebots...
160
§ 49. Verfahren, wenn nicht der aufbietende Standesbeamte selbst, sondern ein anderer Standesbeamte die Ehe abschließen soll...
186
§ 50. Dispensation vom Aufgebot. Zuständige Behörde in Bayern. Behandlung der Dispensationsgesuche...
188
8. Abschn. Schlußbestimmungen
§ 67. Strafen gegen Geistliche und andere Religionsdiener wegen kirchlicher Trauung vor der bürgerlichen Eheschließung
233
§ 74. Vorbehalt besonderer landesgesetzlichen Bestimmungen; insbesondere bezüglich der Anzeigen an die gerichtlichen Vormundschafts- und Verlassenschaftsbehörden
248
§§ 76-78. Zuständigkeit und Verfahren in Ehestreitigkeiten. Aufhebung der nach Landesrecht zugelassenen beständigen Trennung von Tisch und Bett
250
§ 79. Einführungstermin des Reichsgesetzes. Verhältniß des neuen Rechts zu dem bisherigen Landesrecht
257
§ 83. Ausführungsbestimmungen. Dienstleistungen der Standesbeamten, die nicht unmittelbar die Standesbeurkundung betreffen
260
Anhang
Anhang I. Ausführungs-Verordnung des Bundesraths vom 22. Juni 1875 mit amtlichen Formularen und Musteracten
269
Anhang II. Königliche Verordnung vom 14. October 1875, den Vollzug des § 84 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung in Bayern betreffend
300
Anhang III. Bayer. Ministerialentschließung vom 19. October 1875, Vollzug des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung betreffend. (Bildung der Standesamtsbezirke)
302
Anhang IV. Entschließung der k. bayer. Regierung der Pfalz vom 26. October 1875, den Vollzug des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung betr. (Bildung der Standesamtsbezirke und Bestellung der Standesbeamten in der Pfalz)
305
Anhang V. Kaiserliche Verordnung vom 4. November 1875, betreffend die Beurkundung von Sterbefällen solcher Militärpersonen, welche sich an Bord der in Dienst gestellten Schiffe oder anderen Fahrzeuge der Marine befinden
306
Anhang VI. Bayer. Ministerialentschließung vom 20. November 1875, Vollzug des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung, hier die Bestellung der Standesbeamten betr.
307
Anhang VII. Bayer. Ministerialinstruction vom 5. Dezember 1875, Vollzug des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung betreffend, wobei noch mehrere neuere bezügliche Entschließungen angeführt sind
309
Anhang VIII. Bayer. Ministerialbekanntmachung vom 13. Dezember 1875, Vollzug des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung (Vollzugsbestimmung zu §§ 20 und 58 des Gesetzes)
335
Anhang IX. Königlich bayer. Verordnung vom 15. Dezember 1875, die Ausübung der Befugniß zur Dispensation von Ehehindernissen und vom Aufgebote betreffend
339
Anhang X. Bayer. Ministerialbekanntmachung vom 24. Dezember 1875, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung betr. (Vollzugsvorschriften zur vorbezeichneten Verordnung vom 15. Dez. 1875)
340
Anhang XI. Bayer. Ministerialentschließung vom 23. Dezember 1875, die Nachweise über die Zahl der Geburten, Eheschließungen und Sterbfälle betreffend
342
Anhang XII. Bayer. Kriegsministerialscript vom 26. Dezember 1875, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung betreffend (Vollzugsvorschriften zu §§ 20 und 58 des Gesetzes)
351
Anhang XIII. Auszug aus dem bayer. Gesetze vom 16. April 1868 über Heimath, Verehelichung und Aufenthalt nach der Fassung der Novelle vom 23. Februar 1872
352
Anhang XIV. Bayer. Verordnung vom 28. August 1868, die dienstliche Verehelichungsbewilligung für Beamte und öffentliche Diener betr. und Ministerialbekanntmachung vom 20. August 1868, die Verehelichung der Staatsdienstadspiranten und der nur widerruflich im öffentlichen Dienste verwendeten Individuen betr.
358
Anhang XV. Bekanntmachung der k. Regierung der Pfalz vom 23. Mai 1876, die Anwendung der Tax- und Stempelgesetze bei dem Vollzuge des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung betreffend
362
Anhang XVI. Entschließungen des k. bayer. Staatsministeriums des Innern vom 20. Januar und 24. November 1876, die Portoauslagen resp. die Portofreiheit der Standesämter betreffend
364
Anhang XVII. Bekanntmachung der k. bayer. Staatsministerien der Justiz und des Innern vom 6. Dezember 1876, betreffend den Vollzug des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung. (Vollzugsvorschrift zu § 58 Abs. 2; schriftliche Mittheilung über Todesfälle auf Grund amtlicher Ermittelung nach vorgeschriebenem Formulare)
367
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