Barth-Barthenheim, Johann Ludwig Ehrenreich von:
Besondere oesterreichische Gewerbs- und Handelsgesetzkunde mit vorzüglicher Rücksicht auf das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens
Wien
, 1819
(Oesterreichische Gewerbs- und Handelsgesetzkunde mit vorzüglicher Rücksicht auf das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens ; 5; 1,2)
Signatur: Ös 15 Hk 21 [5]
Vorsatz
II
[Titelblatt]
III
Inhalt
V
III. Unterabth. Von den Beschäftigungsrechten, welche zur Bewahrung des menschlichen Lebens und der Gesundheit dienen
I. Abschn. Von den Sanitätsgewerben
I. Abs. Apothekerkunst
1
I. Bildung zum Behufe der Apothekerkunst
B. Bildung in Wien
7
II. Von den Diensten der Gehülfen, (Subjecte oder Gesellen.)
14
III. Abs. Wundarzneykunst, Geburtshülfe, Barbiererey
86
II. Von den Diensten der Gehülfen, (Subjecten oder Gesellen)
95
IV. Von Ausübung der Wundarzneykunst
VI. Von den Gremien der Wundärzte
II. Abschn. Von dem zur Reinhaltung des menschlichen Körpers bestimmten Gewerbe der Perückenmacherey
165
III. Abschn. Von den Gewerben, die zur Beseitigung allgemein gesundheitsgefährlicher Unreinlichkeiten bestimmt sind
IV. Unterabth. Von den Beschäftigungsrechten, welche in Hinsicht auf die Sicherheit des Eigenthums eine besondere Policeyaufsicht bedürfen
II. Abschn. Schuh- und Schlauchmacherey, dann Gerätheltragerey
201
V. Unterabth. Von den Beschäftigungsrechten, welche in Beziehung auf die Sicherheit des gemeinschaftlichen Staatsbandes, des öffentlichen Ruhestandes, so wie zur Erhaltung guter Sitten einer besondern Policeyaufsicht bedürfen
VI. Unterabth. Von den Gewerben, die sich mit Transportirung der Menschen und Sachen befassen, so wie von ihren Hülfsgewerben
I. Abschn. Fuhrgerechtigkeit
314
I. Abs. Von dem bürgerlichen Fuhrwerke
II. Abs. Von den Licenzfuhrwerken
C. Von den Kleinfuhrwerken, Lehenwägen, sogenännten Zeiselfuhren
352