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Reichsgesetz, betr. die Krankenversicherung der Arbeiter
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A. Versicherungszwang
B. Gemeinde-Krankenversicherung
§ 4. Eintreten der Gemeinde-Krankenversicherung; nothwendiger und freiwilliger Eintritt in dieselbe
44
§§ 6 bis 8. Leistungen der Gemeinde-Krankenversicherung
§ 9. Beiträge zur Gemeinde-Krankenversicherung; Verpflichtung der Gemeinde zur unentgeltlichen Verwaltung und zu Vorschüssen
60
§ 10. Ausgleichung etwaiger Mißverhältnisse zwischen Einnahmen und Ausgaben; Maximalbeitrag; Reservefonds
63
§ 11. Freiwillige Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses nach Ausscheiden aus der die Theilnahme an der Gemeinde-Krankenversicherung begründenden Beschäftigung
66
§§ 12 bis 14. Gemeinsame Gemeinde-Krankenversicherung
§ 12. Einführung gemeinsamer Gemeinde-Krankenversicherung durch freiwillige Vereinigung mehrerer Gemeinden oder durch Beschluß eines weiteren Kommunalverbandes
68
C. Orts-Krankenkassen
§§ 16 bis 18. Errichtung von Orts-Krankenkassen durch die Gemeinden
§§ 23 bis 24. Kassenstatut
§ 26. Karenzzeit; Eintrittsgeld; Bestimmungen des Statuts über Ausschließung von Mitgliedern, über Einschränkung der Kassenleistungen und über Erweiterung der beitrittsberechtigten Klassen
98
§ 27. Freiwillige Fortsetzung der Mitgliedschaft nach Aufgabe der die Mitgliedschaft begründenden Beschäftigung
104
§§ 30 bis 33. Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der Orts-Krankenkasse
§§ 34 bis 39. Innere Organisation der Orts-Krankenkasse
D. Gemeinsame Bestimmungen für die Gemeinde-Krankenversicherung und für die Orts-Krankenkassen
E. Betriebs- (Fabrik-) Krankenkassen
§ 64. Anwendbarkeit der für die Ortskrankenkassen in den §§ 20 bis 42 gegebenen Vorschriften, und Modifikationen derselben
160
F. Bau-Krankenkassen
H. Verhältniß der Knappschaftskassen und der eingeschriebenen und andern Hülfskassen zur Krankenversicherung
J. Schluß-, Straf- und Uebergangs-Bestimmungen
§ 76. Anzeige des Austritts von Mitgliedern solcher Kassen, deren Mitgliedschaft von der Zugehörigkeit zur Gemeinde-Krankenversicherung oder zu einer Orts-Krankenkasse entbindet
185
§§ 81, 82. Strafbestimmungen
§§ 85, 86. Verhältniß der bestehenden Krankenkassen mit Beitrittspflicht
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