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Ribbentrop: Zur Lehre von den Correal-Obligationen
§ 1. Die Frage: Wird ein correus schon durch die mit dem anderen bewirkte Litiscontestation liberirt?...
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§ 3. Die neuen Aufschlüsse über die Wirkung der Litiscontestation lassen jene Befreiung...als natürlich...erscheinen
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§ 5. Die richtige Ansicht ist die, daß man zwischen dem objectiven Bestande der Obligation, und der subjectiven Beziehung derselben unterscheiden müsse...
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§ 6. Aus jener objectiven Einheit der Obligationen erklärt sich nun die Befreiung der nicht processirenden correi...
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§ 7. 8. Wie erklären sich nun die, wie es scheint, widersprechenden Stellen? Sie könnten interpolirt sein...
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§ 11. Es muß also unterschieden werden zwischen eigentlichen Correalobligationen und überhaupt solchen Fällen, in welchen eine mehrfache subjective Beziehung einer und derselben Obligation Statt findet...
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§ 12. Das hat freilich nie verkannt werden können, daß die rechtliche Möglichkeit, etwas, was man nur einmal erhalten soll, von mehreren Personen zu fordern, nicht genügt, um jenes strengere Verhältniß zu begründen...
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§ 13. Allein auch das genügt nicht, daß Mehrere aus demselben Grunde dasselbe Ganze zu fordern berechtigt sind, oder auf dasselbe Ganze belangt werden können...
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§ 16. Ueberhaupt dürfte auf die Frage, was eigentlich als das Entscheidende zu betrachten sei? keine allgemeine Antwort möglich sein
§ 17. Vor Allem kann das strengere Verhältniß durch Stipulation und zwar durch diese in einer doppelten Bedeutung entstehn...
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§ 19. Ob im Römischen Rechte Begründung von Correalobligationen durch andere Verträge, als Stipulation, vorkomme?...
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§ 21. Einfluß der Untheilbarkeit des Gegenstandes einer Obligation bei einer Mehrheit von Gläubigern oder Schuldnern...
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§ 27. Daß die in dem Bisherigen dargestellten Fälle einer mehrfachen subjectiven Beziehung derselben Obligation, und die bloß solidarischen Verbindlichkeiten unterschieden werden müssen...
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§ 28. Die Befreiung Eines correus debendi durch die Litiscontestation mit dem anderen oder durch die Verurtheilung desselben fällt hinweg...
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