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§ 4. 5. I) Extrem der moralisch-psychischen Vollkommenheit - reiner Nationalismus - Gott als der vollkommenste Geist betrachtet
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§ 6. 7. II) Extrem der sittlich-geistigen Unvollkommenheit - grober Sensualismus - Animalismus im höchsten Grad - Thiere
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§ 17. 18. Formen der Aeusserung des menschlichen Willens in Beziehung auf Lenkungsgründe, desselben und im Blick auf unser Fragment
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§ 19. Ueber den Einfluß der Lenkungsgründe des Willens und ob derselbe blos bestimmend, oder nöthigend auf den Willen wirke?
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§ 20. Durch Annahme des höchstens blos bestimmenden Einflußes trit der Mensch, schon seiner sinnlich-irdischen Natur nach, in die Sphäre höherer überirdischer Geister hinauf
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§ 21. Durch Postulation des nöthigenden Einflusses hingegen, trit der Mensch, schon seiner sinnlich-irdischen Natur zufolge, herab in den Kreis der tieferen, unfreieren Geister, ...
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§ 22. 23. Die Abhängigkeit des Willens von Gründen oder der Einfluß gewisser Lenkungsgründe auf denselben äussert sich demnach a) entweder unbedingt, oder b) bedingt
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§ 24-26. Zwischen diesen beiden Polarpunkten oder Extremen liegen unendlich sein und seiner abgestufete Mittelgrade, ...
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§ 27. Diese Mittelgrade zwischen Zwang und Freiheit können sich nur in einer aus Geistigkeit und Sinnlichkeit gemischten Natur offenbaren
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§ 28. Diese Mischung bestimmt nun gerade den Grundcharakter der Natur des Menschen - Vernünftige Sinnlichkeit
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§ 42. 43. Die Lehre von dem Mittelstande des Menschen zwischen dem Nationalismus und Animalismus ward nicht überein anerkannt
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§ 67. 68. Untersuchung der Frage: welche von beiden Theorien über den menschlichen Willen - stoische oder epikuräische, als Grundlage einer positiven Gesetzgebung, historisch angenommen ist, und philosophisch anzunehmen sey?
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§ 78-84. 2) Verantwortung des philosophischen Theils der obigen Frage. a) In Beziehung auf den stoischen Lehrsatz
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§ 94-107. Ansichten des Aristoteles, Struv, Cocceji und Gros von der Verbindlichkeit erzwungener Handlungen, nebst einer Prüfung derselben Ansichten
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§ 108-112. Anführung scheinbar dem Fr. 21. § 5. und 6. quod metus causa (IV. 2). entgegenstehender Gesezzesstellen, nämlich des Fr. 6. § 4. und 7. D. de A. vel O. H. (XXIX. 2)
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§ 113. 114. Erklärende Ansichten mehrerer Rechtslehrer über jene Gesezzesstellen z. B. des Zösius, Markart, Brunnemann, Simon van Leuwen, Bartoli, Alex. de Imola und des Spangenbergischen Corpus Juris
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§ 130-142. Erklärung über einen anscheinbaren Widerspruch zwischen dem Fr. 21. l. c. und der C. 16. C. de jure deliberandi (VI. 30)
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