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Wening-Ingenheim: Die Lehre vom Schadensersatze nach römischem Rechte
Zur Quellenkunde der Lehre vom Schadensersatze
Allgemeiner Th. Entwicklung der Begriffe des Schadens und Schadensersatzes
Besondrer Th.
1. Buch. Entstehung des Rechtes auf Schadensersatz
2. Abschn. Vom pactum als Grund des Rechtes auf Schadensersatz sowohl bei Kontraktsverhältnissen als außer solchen
61
3. Abschn. Entstehung der Verpflichtung zum Schadensersatze außer einem besondern pactum darüber
1. Abth. Außer Kontraktsverhältnissen
Kap. I. Verbindlichkeit zum Schadensersatz wegen Bereicherung des Einen mit dem Schaden des Andern
69
2) Insonderheit weil ein Dritter sich durch unsern Schaden bereichert
Kap. II. Verbindlichkeit zum Schadensersatz aus unerlaubten Handlungen
C. Besondre vom Gesetze ausgezeichnete Fälle unerlaubter Handlungen, die zum Schadensersatze verpflichten
II. Handlungen von Personen, für die man einzustehen hat, als Grund der Verpflichtung zum Schadensersatz
2. Abth. Entstehungsgründe des Rechtes auf Schadensersatz bei Kontraktsverhältnissen des Beschädigers mit dem Beschädigten
Kap. I. Schadensersatz als Nebenverbindlichkeit einer andern obligatio wegen culpa und mora
Kap. II. Schadensersatz als Hauptobjekt der Obligation
222
II. Verbindlichkeit zum Schadensersatz aus dem Receptionsverhältniß, und zwar auf reinen Schadensersatz
236
III. Verbindlich-werden durch Andre überhaupt
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