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2. Abschn. Die in Bezug auf die Ehe bestehenden Anordnungen
§ 14. Behandlung der in Bezug auf die künftige Ehe gemachten Geschenke und der Zusicherungen für Unterhandlung eines Ehevertrages
21
§ 15. Behandlung der von österreichischen Unterthanen in fremden Staaten und von fremden Unterthanen in österreichischen Staaten abgeschlossenen Eheverlöbnisse
22
§ 17. Ehehindernisse aus Mangel des Vermögens zur Einwilligung. Rasende, Wahn- und Blödsinnige, Unmündige, Trunkene, Taubstumme, periodisch Wahnsinnige
25
§ 21. Erforderniß bei Heirathen von Militärpersonen oder der zum Militärkörper gehörigen Individuen
30
§ 22. Personen, welche vor ihrer Verehelichung eine Bewilligung, dann einen Entlaßschein in Bezug auf die Militärkonskription beizubringen haben
31
§ 23. Widrige Folgen, welche abgesehen von einem Ehehindernisse die Nichteinholung der Einwilligung zur Verehelichung in gewissen Fällen nach sich ziehet
34
§ 25. Ehehindernisse aus Abgang des Vermögens zum Zwecke: absolute Ehehindernisse aus Abgang dieses Vermögens . . .
41
§ 27. Ehehindernisse, so aus Abgang der wesentlichen Feierlichkeiten entspringen: Mangel des Aufgebothes
52
§ 35. Grundsätze rücksichtlich der Ehehindernisse bei von österreichischen Unterthanen mit österreichischen Unterthanen oder mit Fremden im Auslande abgeschlossenen Ehen
80
§ 36. Grundsätze bei von Ausländern in Österreich mit hierländigen Unterthanen, oder mit Fremden, dann bei den von zwei Ausländern im Auslande abgeschlossenen Ehen
83
§ 74. Absonderung des Vermögens im Falle eines Konkurses, Klassifizirung der aus dem Heirathsgute und der Widerlage gestellten Forderung
156
§ 79. Rekurs, Appellations- und Revisionszug, Nullitätsbeschwerde, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
177
§ 81. Wirkungen der Scheidung von Tisch und Bett auf die persönlichen Verhältnisse und den Unterhalt der geschiedenen Eheleute
178
§ 84. Prüfung der Bedingungen dieses den Ehegatten eingeräumten Bestreitungsrechtes der Ehe . . .
186
§ 85. Bemerkungen in Bezug auf das vom Gesetze nicht besonders berührte Bestreitungsrecht bei andern Ehehindernissen . . .
192
§ 92. Wann das Landrecht: die Sache an das Kriminalgericht, oder an die Behörde über schwere Polizei-Übertretungen zu verweisen . . .
209
§ 93. Verfahren des Landrechtes, Vertreter des Ehebandes, Juden-Ehen, Vorladung, Kontumazurtheil, Hauptgegenstand der Untersuchung . . .
210
§ 100. In der Regel ist bei solchen Streitigkeiten weder Vergleich noch Schiedsrichter zuläßig . . .
226
§ 101. Entschädigungsverbindlichkeit des an der Ungültigkeit der Ehe schuldtragenden Theiles . . .
228
§ 105. Wirkung der Trennung der Ehe in Bezug auf die übrigen Verhältnisse der Ehegatten und die Ehepakten
242
§ 110. Wirkung der Todeserklärung des Ehegatten, wenn diese mittelst eines falschen Todtenscheines bewirkt worden
251
3. Abschn. Das Rechtsverhältniß zwischen Ältern und Kindern
§ 126. Bestreitung der Ehelichkeit eines von einer geschiedenen Ehegattin nach dem zehnten Monate seit der Scheidung gebornen Kindes
287
4. Abschn. Die in Bezug auf Vormundschaften und Curatelen geltenden Vorschriften
§ 145. Obliegenheiten eines Vormundes in Bezug auf die Erziehung des Pupillen; Recht des Letztern zur Beschwerdeführung . . .
320
5. Abschn. Die das Dienstbothen-Verhältniß betreffenden Verfügungen
I. Dienstbothen-Gesetze für Niederösterreich
A. Gesinde-Ordnung für Wien
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