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Verordnung des Justizministeriums vom 18. Juli 1853, wirksam für die Königreiche Ungarn, Croatien, Slavonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temescher Banate und das Großfürstenthum Siebenbürgen, wodurch für diese Kronländer eine provisorische Concurs-Ordnung eingeführt und vom 1. September 1853 in Wirksamkeit gesetzt wird
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Concurs-Ordnung
1. Hauptst.
2. Hauptst. Rangordnung der auf die Concursmasse gestellten Ansprüche
3. Hauptst. Eröffnung des Concurses
II. Verfügungen des Gerichtes bei Eröffnung des Concurses
III. Rechtswirkungen der Concurseröffnung
4. Hauptst. Liquidirungsverfahren
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