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Zur Lehre von den Klagen
8. Erörterung. Ueber die durch die Verschiedenheit der Prozeßart bedingte Verschiedenheit der Klagen nach Röm. Recht (actiones ordinariae, extraordinariae, interdicta) und ihre heutige Bedeutung
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9. Erörterung. Das allgemeine Verhältniß der richterlichen Verurtheilung und der Execution zum Inhalt des eingeklagten Rechts nach Römischem und heutigem Recht (actiones arbitrariae etc.)
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10. Erörterung. Die Römischen Klagformeln und die damit zusammenhängenden Verschiedenheiten der Klagen (formulae in jus und in factum conceptae, actiones in factum, utiles, praescriptis verbis, etc.) und ihre heutige Bedeutung
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11. Erörterung. Einfluß der Verschiedenheit der Klagen auf die Freiheit der richterlichen Verhandlung und Beurtheilung; actiones stricti juris (condictiones) und bonae fidei
I. Natur der stricti juris und bonae fidei actiones; die einzelnen praktischen Folgen des Unterschieds
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Nachtrag zur 7. Erörterung. Ueber das Verhältniß der Markungs- und Steuergrenzen bei Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, namentlich bei Verpfändungen und Führung der Güterbücher (nach Württ. Recht)
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