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2. Th. Die gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse. (Fortsetzung.)
2. Abschn. Urkundliche und gesetzliche Belege
I. Paderborn
3) Auszug aus dem Rezeß des Fürstbischofs Erich, Herzog von Braunschweig, mit der Stadt Paderborn. 1528
12
5) Gerichtsschein, über ein von Wilhelm Smit zu Nieder-Tudorp als Gogreve gehegtes Gericht zu Aden, worin alle die, welche ohne gutsherrlichen Consens Geld auf ein Meiergut geliehen haben, dessen für verlustig erkannt werden. 1570
15
8) Verordnung wegen der veräußerten, versplitterten oder verpfändeten Meiergüter und eigenbehörigen Colonate. 1652
18
13) Verordnung wegen der Aussteuer und Brautschatz der Eigenbehörigen im Amt Neuhaus und Delbrück. 1724
29
15) Verboth wider die Leibeigenen im Amt Neuhaus, Delbrück und Boke, daß sie ohne Vorwissen der Beamten keine fruchtbare Bäume fällen sollen. 1725
32
16) Verbot wider die Versplitterung und eigenmächtige Verpfändung Eigenbehöriger und meierstättischer Güter. 1726
33
21) Rechtliches Gutachten der Juristen-Facultät zu Helmstedt, über den Rechtsbestand der Paderbornschen Meyer-Ordnung. 1765
46
22) Fürstlich Paderbornische Cammer-Satzungen, die Fürstliche Tafel-Güter, Renten und Gefälle betreffend. 1662
51
3. Th. Landesordnungen und sonstige Beweisstücke, durch welche die einzelnen provinzialrechtlichen Zusätze zum Allg. Landrecht begründet werden
I. Paderborn
1) Einige Präjudicia oder Bescheide, daß dem Paderbornschen Brauch nach Einer mit seinem Schweinestall an des andern Grund und Boden 7 Fuß weichen muß
211
6) Verordnung, wie die Eingesessenen des Landes Delbrück zur Conservation des Gehegs ihre Hunde halten sollen. 1703
230
8) Hochfürstlicher Befehl, wie die Anweisung und das Anplacken des Bau- und Brennholzes geschehen solle. 1705
232
10) Attestatum an die Fürsten Anthon Florian und Hartmann von Lichtenstein, daß bei denen Hoch-Stifftern Paderborn und Münster, in decidendis causis feudalibus, auf den Schwabenspiegel, oder alte Teutsche Rechte, im geringsten nicht attendiret werde. 1717
234
13) Verordnung wie die mit der Jagd-Gerechtigkeit versehene Städte und Adeliche Häuser die Jagd exerciren sollen. 1729
240
14) Verordnung über die Anlegung der Schmidten und Back-Ofen, wie auch Anlegung der Feuergereitschaften etc. 1730
241
15) Verordnung wegen der Bergwerke, und wie es mit vorfallenden Streitsachen darin gehalten werden soll. 1736
243
16) Verordnung Hochfürstlichen Geheimden Raths, das verbotene auswärtige, und den Verkauf des Salzkotter Salzes betreffend. 1739
245
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