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1. Abh. Von den Verwendungen auf die dos
2. Abh. Die Eintheilung des dolus in einen dolus causam dans und in einen dolus incidens ist im Römischen Rechte selbst gegründet
3. Abh. Nach dem Justinianischen Rechte können auch solche Ansprüche, die auf ungleichartige Gegenstände gerichtet sind, gegen einander compensirt werden
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5. Abh. Versuch einer einfacheren Theorie von dem Einflusse des Irrthums auf Rechtsgeschäfte. Trennung dieser Lehre von der Lehre vom Einflusse des Betruges auf Rechtsgeschäfte, und Gesichtspunct bey dieser Trennung
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