![]() |
![]() |
![]() |
|
| |
II. Abschn. Ueber die Entstehung der Schuld- und Pfand-Protocolle und über die Entwickelung des Protocollations-Wesens im Herzogthum Schleswig
7
III. Abschn. Daß die alten Schuld- und Pfand-Protocolle in jeder Form, ohne alle höhere Genehmigung, rechtsbeständig seyen
12
IV. Abschn. Daß es keine allgemeine Protocollations-Verordnung für's ganze Herzogthum Schleswig gebe, daß vielmehr daselbst mehrere verschiedenartige Schuld- und Pfand-Protocolle mit und neben einander bestehen
25
V. Abschn. Beweismittel für's Gewohnheitsrecht auf den Gravensteinischen Gütern, ratione des Vorzugsrechts der Gutsherrschaft in Rücksicht der Abgaben der Untergehörigen an dieselbe
29
VI. Abschn. Ueber das Vorzugsrecht der Besitzer adelicher Güter in Hinsicht der von den Untergehörigen an sie schuldigen jährlichen Abgaben und Leistungen, bei entstandenem concursu creditorum über die Güter eines solchen Untergehörigen und über den desfälligen Schleswigschen Gerichtsgebrauch
34
VIII. Abschn. Ueber Real- und Personal-Rechte und Verpflichtungen, ingleichen über Real- und Personal-Folien
61
X. Abschn. Einige Bemerkungen über die Interpretation des Rechts überhaupt, insbesondere aber über die Auslegung einiger Stücke der Constitution de anno 1734
80
Beilagen
C. Die Verordnung vom 23sten December 1796 wegen der Landgerichtlichen Schuld- und Pfand-Protocolle
204
D. Die Auctorisations-Acte über den ersten Band des Schuld- und Pfand-Protocolls der Gravensteinischen Güter, vom 25. Sept. 1770
217
![]() |
![]() |
![]() |
|
| |