1. Th. Ueber den Besitz
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2. Abschn. Ueber den Besitz, insofern derselbe durch positive Gesetze rechtlich ausgebildet und bestimmt ist
I) Fälle da der, welcher im ursprünglichen Verstande besitzt, nach den positiven Gesetzen als Nichtbesitzer betrachtet wird
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II) Fälle da der, welcher im ursprünglichen Wortverstande, oder nach allgemeinen rechtlichen Fictionen nicht besitzt, dennoch als Besitzer angesehen wird
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