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1. Hauptst. Darstellung der, aus den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften über Sequestrationen für jene der landtäflichen Herrschaften zu folgernden, gesetzlichen Absicht
2. Hauptst. Anwendung der gesetzlichen Sequestrationsvorschriften auf die Verwaltung landtäflicher Herrschaften, Güter und Gülten
VI. Abschn. Von der Verfassung der landtäflichen Herrschaften als Grundlage zur näheren Bestimmung der Rechte und Pflichten eines Sequesters
25
VII. Abschn. Von dem Einflusse des Sequesters auf die öffentlichen Amtsgeschäften einer Herrschaft
28
VIII. Abschn. Von den Bedingungen der zweckmäßigen Aufsicht eines gerichtlichen Sequesters über die öffentlichen Amtsgeschäfte einer landtäflichen Herrschaft im Allgemeinen
39
X. Abschn. Von den Bedingungen zu einer zweckmäßigen Gebahrung bei der Verwaltung der Privatgeschäfte einer in die Sequestration gerathenen landtäflichen Herrschaft im Allgemeinen
52
XII. Abschn. Von dem Verhältnisse des Sequesters zu den, auf einer in Sequestration gerathenen Herrschaft angestellten Beamten
71
4. Hauptst. Praktisches Verfahren während der sequestrativen Verwaltung selbst
XIX. Abschn. Von der Aufsicht eines Sequesters auf die Verwaltung der öffentlichen Amtsgeschäfte einer landtäflichen Herrschaft überhaupt
125
XXI. Abschn. Von der Aufsicht des Sequesters auf jene Verwaltungs- und Verrechnungs- Gegenstände, welche sich auf die von den Unterthanen einer landtäflichen Herrschaft dem Staate pflichtmäßig gebührenden Leistungen gründen
132
XXII. Abschn. Von der Aufsicht des Sequesters über die Verwaltung des, den unterthänigen Gemeinden gehörigen Vermögens
138
XXIII. Abschn. Von der Aufsicht eines Sequesters in Bezug auf die Patronats-, Vogtei- und Stiftungsgegenstände einer landtäflichen Herrschaft
142
XXIV. Abschn. Von dem Benehmen des Sequesters bei Streitgegenständen mit Unterthanen, dann andern Partheien, welche auf die Substanz des sequestrirten Besitzthums, oder die aus demselben fließenden Rechte und Erträgnisse sich beziehen
145
XXVI. Abschn. Von der einem Sequester obliegenden Aufsicht über die Civil- und Kriminal-Gerichtsbarkeit
150
XXVII. Abschn. Von der Aufsicht eines gerichtlichen Sequesters über die Verwaltungs- und Verrechnungs-Gegenstände überhaupt, welche auf die, verfassungsmäßig den Unterthanen gegen die Herrschaftsinhabung als Obrigkeit obliegenden Leistungen sich gründen
152
XXVIII. Abschn. Von der Aufsicht eines gerichtlichen Sequesters rücksichtlich der Urbarial-Grundzinsungen und sonstigen unveränderlichen Unterthansgiebigkeiten
154
XXX. Abschn. Von der Aufsicht eines gerichtlichen Sequesters rücksichtlich der Zehente, Dienste und diesen ähnlichen Giebigkeiten
157
XXXI. Abschn. Von der Aufsicht eines gerichtlichen Sequesters rücksichtlich der Tatz- und Ungeldgefälle
166
XXXII. Abschn. Von der dem Sequester obliegenden Aufsicht, rücksichtlich der Einhebung und Verrechnung der Laudemial- und Mortuar-Gebühren, Freigelder, dann anderen Amts- und Gerichtstaxen
169
XXXIII. Abschn. Von der, dem Sequester obliegenden Aufsicht auf das Oekonomiewesen einer landtäflichen Herrschaft
173
Anhang. Von den erforderlichen ämtlichen Berichtserstattungen und den hierüber zu erfolgen habenden Erledigungen eines gerichtlichen Sequesters
220
[Faltblätter]
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