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I. Abschn. Die Organe der vormundschaftlichen Verwaltung
Kap. I
Der Familienrath
II. Abschn. Die Vormundschaft über Minderjährige
Kap. II. Die Eröffnung der Vormundschaft
Kap. III. Die Einleitung der Vormundschaft durch das Amtsgericht
a. Die Berufung der Vormünder
Kap. IV. Die vormundschaftliche Verwaltung
Die Beschränkungen des Vormundes in seiner Verfügungsfähigkeit durch das Erforderniß einer obervormundschaftlichen Ermächtigung oder der Beobachtung gesetzlich bestimmter Formen
Die Veräußerung und Verpfändung von Werthpapieren und ausstehenden Forderungen, sowie die Umwandlung von Papieren auf den Namen in Inhaberpapiere
198
Kap. V. Die Beendigung der Vormundschaft
III. Abschn. Die Vormundschaft über Entmündigte und die Verbeistandung von Geistesschwachen und Verschwendern
345
Kap. VII. Die Entmündigung
Kap. VIII. Die Verbeistandung von Geistesschwachen und Verschwendern
IV. Abschn. Das Vormundschaftsgericht
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