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I. Erörterung der Regel: lex posterior derogat priori, und deren Modificationen, mit Anwendung auf einige Controversen
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II. Revision der Lehre vom Gewohnheitsrecht
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a.) Zu jeder Gewohnheit, sie sey von welcher Art sie wolle, wird die Wissenschaft und Zustimmung der gesetzgebenden Gewalt im Staate erfodert
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III. Ueber die Eintheilung der Interpretation in grammatische und logische, authentische und usuelle? Was ist Naturrecht?
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IV. Psychologischer Beweis der ausschliesslichen Richtigkeit des reinen Inofficiositätssystemes und dessen Berichtigung
139
Nach dem Rechte des Codex musste der Testator wenigstens im Allgemeinen erklären, dass er sich vom Pflichttheilsberechtigten beleidigt fühle: weil das beleidigte Gefühl der äusserlichen Beobachtung nicht zugänglich ist
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In der Novelle 115 wurden bestimmte Ausschliessungsursachen festgesetzt - seitdem muss der Testator eine derselben bestimmt anführen und der eingesetzte Erbe dieselbe beweisen
149
V. Culpa oder das Recht der Entschädigung für Verletzungen durch Versehen
161
System des Verfassers
II. Von der schädlichen Unthätigkeit
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Für welche Culpa steht der malae fidei possessor und der bonae fidei possessor ante und post litem contestatam
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