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Allgemeine Abh.
Besondere Abh.
I. Abh.
II. Abhn. Welche Rechte haben die Kinder in Hinsicht der Foderungen in ihrem eigenen Namen, bei einem Gantprocesse über das Vermögen ihres Vaters?
117
III. Abh. Ueber den eigentlichen Begriff des constitutum possessorium und über die gesetzlichen Wirkungen desselben, sowohl für den Käufer als für den Verkäufer
125
VI. Abh. Können Special- und Faustpfandgläubiger nach dem Alter und Vorzuge ihrer Foderungen gleich den Generalpfandgläubigern unbedingten Anspruch auf die Konkursmasse machen, wie dieß bisher in der Praxis gewöhnlich statt fand?
167
VII. Abh. Welche gesetzliche Kautellen müssen bei Protokollirung der Obligations-Hipotheksbriefe etc. beobachtet werden, damit (ungeachtet der denselben beigefügten Verzicht auf die exceptro non numeratae pecuniae) diese Einwendung nicht statt finde?
174
VIII. Abh. Von der Gültigkeit oder Ungültigkeit der aussergerichtlichen Bürgschaften bei gemeinen Bürgern, und von der gänzlichen Ungültigkeit derselben bei Bauern
177
IX. Abh. Von dem wesentlichen gesetzlichen Unterschiede des paktirten Pönfalles und des Reugeldes in Kontraventionsfällen bei Kontrakten; insbesondere vom Reukaufe
182
X. Abh. Von der für das praktische Leben so wesentlich nothwendigen Ausscheidung der Klagen ex aedilitio edicto, und der Hauptklage ex contractu emti venditi
186
XI. Abh. Von dem Anfange und der Vollendung der Verjährungszeit der perpetuirlichen Klagen, obgleich der Beklagte in mala fide ist
193
XIII. Abh. Wie verfährt die Praxis gewöhnlich bei der Klage ex lege diffamari und ex lege si contendat, und wie soll sie verfahren?
206
XVI. Abh. Wie vielfach ist die restitutio in integrum nach der baierischen Gerichtsordnung, und welche gesetzliche Erfodernisse werden zur Erlangung derselben vorausgesetzt?
222
XVII. Abh. Wann ist die Exekution einer Wechselfoderung ad forum concursus zu verweisen, oder der requirirte Richter nicht mehr befugt, eine Wechselfoderung der Execution zu unterwerfen, und wie lange muß er mit der Execution vorschreiten?
229
XVIII. Abh. Sollen die Fiskal- Fabrik- Wechsel- und Bierschulden in der 7ten Klasse den ältern stillschweigenden Hipothekfoderungen in der 8ten Klasse wirklich ausweichen?
233
Der baierische Kriminal-Inquisitions-Proceß
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