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1. Abschn. Wortlaut der bestehenden Landesgesetze
2. Abschn. Gebiet des gemeinen Rechts
A. Die ganze Monarchie
B. Die östlichen Provinzen und das Gebiet des Oberlandesgerichts zu Hamm (mit Ausnahme von Neuvorpommern und Rügen und der im Patent vom 21. Juni 1825 bezeichneten Gebiete)
C. Die Gebiete des Oberlandesgerichts zu Cöln und der Landgerichte zu Neuwied und Arnsberg
D. Hannover
E. Kurhessen
4. Abschn. Bayern
B. Streitigkeiten über religiöse Kindererziehung
D. Kinder von Eltern verschiedenen Glaubensbekenntnisses
5. Abschn. Königreich Sachsen
B. Kinder aus gemischten Ehen
C. Unehelich geborene Kinder
6. Abschn. Württemberg
9. Abschn. Die übrigen deutschen Bundesstaaten
10. Abschn. Grenzen der bestehenden Landesgesetze
A. Gesetzliche Vorschriften mit Ausschliessung jeder elterlichen Bestimmung
B. Gesetzliche Vorschrift als Regel, und bindender Vertrag als einzige Ausnahme
12. Abschn. Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches für das deutsche Reich
D. Die Bedenken gegen ein freies Bestimmungsrecht
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