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I. Kap. Begriff der "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse"; Stellung der ihren Rechtsschutz betreffenden Bestimmungen im Rechtssystem
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II. Kap. Schutz des Fabrik- und Geschäftsgeheimnisses nach der Gesetzgebung außerdeutscher Staaten, sowie in Deutschland vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 27. Mai 1896
III. Kap. Die Behandlung der Frage des gesetzlichen Schutzes gegen den Verrat von Fabrik- und Geschäftsgeheimnissen in der Rechtswissenschaft, seitens der beteiligten gewerblichen und kaufmännischen Kreise, sowie seitens der gesetzgebenden Organe bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vom 27. Mai 1896
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IV. Kap. §§ 9 und 10 des Gesetzes vom 27. Mai 1896
a. Gegenstand des Schutzes des §§ 9 und 10
c. Die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 im besonderen
d. Die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 9 Abs. 2
f. Strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen, welche in §§ 9 und 10 an Verletzung dieser Vorschriften geknüft werden. Anwendbarkeit sonstiger Vorschriften des Gesetzes vom 27. Mai 1896. Sonstige in Betracht kommende Vorschriften
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g. Räumliches Anwendungsgebiet der §§ 9 und 10. Recht der Ausländer, § 16 des Gesetzes
V. Kap. Wünche, welche bezüglich Abänderung oder Ergänzung der §§ 9 und 10 geltend gemacht sind. § 823-826 B.G.B.
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