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Untersuchung I. Welches sind die Bedingungen der Vollstreckbarkeit der Gesetze nach den Grundsätzen des Code Napoléon
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Untersuchung II. Welches ist die Bedeutung des Art. 2 im C. N. und welches sind die Regeln der Anwendung desselben?
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Untersuchung III. Heisst es den Gesetzen des C. N. rückwirkende Kraft beilegen, wenn man nach diesem Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit oder Rechtsunfähigkeit solcher Personen beurtheilt, welche schon vor dem C. N. gelebt haben?
138
Untersuchung IV. Kann einem Mädchen, welches sich vor der Einführung des C. N. unter der Herrschaft der römischen Gesetze verehelicht hat, nach der Einführung des C. N. das Recht auf Dotirung abgesprochen werden?
165
Untersuchung V. In wie fern kann man behaupten, dass dem Art. 340 durch dessen Anwendung auf Schwängerungen, welche dem C. N. vorhergegangen sind, rückwirkende Kraft beigelegt werde?
169
Untersuchung VI. Tritt die durch den C. N. vorgeschriebene vormundschaftliche Verwaltung auch bei schon früher bestellten Vormundschaften ein, und in wie fern kann man sagen, dass den Verfügungen des C. N. über diesen Gegenstand durch eine Anwendung auf früher bestellte Vormundschaften rückwirkende Kraft beigelegt werde?
184
Untersuchung VII. Muss die Gültigkeit der vor der Einführung des C. N. errichteten, aber erst nach dessen Publication eröffneten Testamente nach den Verfügungen der älteren Gesetze oder nach dem C. N. beurtheilt werden?
191
Untersuchung VIII. In wie fern dürfen neue Gesetze auf Verträge angewendet werden, welche vor dessen Einführung geschlossen worden sind?
201
Untersuchung IX. Kann der Käufer, welcher aus einem vor dem C. N. geschlossenen Kaufsvertrage über die Hälfte verletzt ist, eine Klage auf Rescission auch nach der Einführung des C. N. geltend machen?
214
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