3. Abschn. Die Beweislast hinsichtlich des Irrthums in den einzelnen Fällen, in welchen der Irrthum juristisch in Betracht kommt
44
II. Wo der Irrthum als Motiv des Wollens erscheint
1) Rechtsgeschäfte des täglichen Verkehrs
b) Condictionen, insbesondere condictio indebiti
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c) Ehe
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5) Irrthum im Prozeß
a) Widerruf des gerichtlichen und des außergerichtlichen Geständnisses, sowie des nachtheiligen Vorbringens der Advokaten und Prokuratoren im Prozeß wegen Irrthums
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b) Wiedereinsetzung gegen das rechtskräftige Erkenntniß und gegen die sonstigen Versäumnisse wegen Irrthums im Prozeß
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6) Wirksamkeit des Irrthums bei sonstigen Unterlassungen (außer der Restitution im Prozeß). Lauf von Fristen, utile tempus
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