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Reyscher: Die grundherrlichen Rechte des württembergischen Adels
II. Ursprung der Standes- und Grundherrschaften, insbesondere der vormaligen Grafschaft Hohenlohe
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V. Uebergang der Vogtei auf den Staat. - Heutige Natur der bäuerlichen Lasten und Grundsätze ihrer Ablösung
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VI. Können die Standesherren und ritterschaftlichen Gutsbesitzer im Wege der Gesetzgebung, also auch ohne ihre Zustimmung, verpflichtet werden, der Ablösung ihrer grundherrlichen Rechte und Gefälle Statt zu geben?
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