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II. Inwiefern bildet Abrechnung, auch ohne die Voraussetzung einer Novation, einen selbstständigen Schuld- und Klaggrund?
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IV. Ueber die zum Erwerbe eines Beholzigungsrechtes in einer fremden Waldung durch Verjährung erforderliche Qualification des Besitzes
173
VIII. Ueber die Bedingungen der Ehescheidung wegen böslicher Verlassung, und das Verfahren bei derselben
426
IX. Ueber die Verbindlichkeit des Ehemannes, seiner während eines Ehescheidungsprocesses von ihm getrennt lebenden Ehefrau den Unterhalt zu verabreichen (Nachtrag zu B. V. Anh. 3.)
461
X. Als Gegenstand der Verleihung einer erledigten Stiftsstelle ist nicht die durch den Abgang des bisherigen Inhabers unmittelbar erledigte, sondern die letzte, zu betrachten, welche durch das Fortrücken der übrigen Mitglieder in ihrer Reihenfolge am Schlusse derselben eröffnet wird (Nachtrag zu B. V. Anh. 5.)
471
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