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I. Ueber das Verhältniß der Lehnsfolge nach den Grundsätzen von der Gesammten Hand, besonders in der Anwendung auf Weiberlehen, namentlich die nach fuldischem Lehnrechte verliehenen
III. Ueber die rechtlichen Gründe einer Befreiung der Ehefrau von der Verbindlichkeit des Zusammenlebens mit dem Ehemanne vor gänzlicher Auflösung des ehelichen Bandes
IV. Ueber die rechtlichen Erfordernisse der richterlichen Ergänzung der von den Eltern verweigerten Einwilligung zur Verheirathung ihrer Kinder
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V. Ueber die rechtliche Wirksamkeit der von protestantischen Landesherrn ertheilten Anwartschaften auf Stellen in secularisirten Frauensstiftern
VI. Ueber die Grenzen der richterlichen Competenz rücksichtlich des gegen Verfügungen der Staatsverwaltungsbehörden ergriffenen Rechtsweges. (Preßgesetzgebung. - Rechtsweg in Polizei- und Steuersachen, Militair- und Gemeinde-Angelegenheiten. - Rechtsverhältnisse der Staatsdiener.)
2. Praxis des Oberappellationsgerichts
VII. Was heißt Recht und Gesetz im Sinne der neueren Verfassungsurkunden für die teutschen Bundesstaaten. (Insonderheit zur Erläuterung des §. 31 der kurhessischen Verfassungsurkunde.)
Practische Folgerungen
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