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I. ,Formelle‘ (Unanfechtbarkeit) und ,materielle‘ Rechtskraft (Vollstreckbarkeit und Einrede d. R.)
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XII. Rechtsinhalt und Recht. Stoff und rechtbildende Kräfte. Das Recht wesentlich Form. Geschichtliche Rechtsanschauung. Recht und Sittlichkeit
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XIII. Recht und Staat. Gerichtsrecht, nicht Gewohnheitsrecht. Das Gesetz als Schranke des Richters. Verhältniss der privaten zum öffentlichen Recht
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XIV. Der Richterspruch concrete Rechtssatzung. Gegenstand derselben nicht der einseitige Anspruch, sondern das zweiseitige Rechtsverhältniss. Die Beschränkung der Rechtskraft hinsichtlich der Personen durch den Charakter des Rechtsverhältnisses bestimmt
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XV. Keine Rechtskraft für Thatsachen und blosse Legitimationspunkte, deren Grenze gegen den Klagegrund sich mit der Möglichkeit der Succession in ein identisches Rechtsverhältniss deckt
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XVIII. Umfang der Rechtskraft für das in der Klage geltend gemachte Rechtsverhältniss. Rechtsverletzung und Rechtsstörung. Feststellungsklage
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XIX. Rechtsgrund der Klagebestreitung. Nothwendige Zweiseitigkeit des Rechtsstreits und der Entscheidung
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