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I. Begriffe von Spiel, spielen, an etwas spielen, und Ableitung des Begriffs von ausspielen aus den vorhergehenden
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II. Allgemeinste Folgen aus dem angegebenen Begriff von ausspielen. Verschiedene Fälle, welche sich von dem Ausspielen einer Sache gedenken lassen
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III. 1. Hauptfall. Ausspielen einer den Spielern bisher gemeinschaftlichen Sache. Was ist hier der Spiel-Vertrag?
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IV. 2. Hauptfall. Ausspielen einer Sache, welche bisher der Gesellschaft nicht gemeinschaftlich zugehörte. 1) Betrachtung dieses Falls, wenn der, welcher die Sache ausspielen läßt, keinen Antheil an dem Spiel nimmt. Falsche Vorstellungen hiervon und Widerlegung derselben
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VI. 2) Betrachtung des 2. Hauptfalls, wenn der, welcher die Sache ausspielen lassen will, selbst an dem Spiel Antheil nimmt. Beweis, daß die Natur des Geschäfts hierdurch im Wesentlichen nicht verändert wird
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