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I. Ueber die Paroemie ”Kauf bricht die Miethe“ ein Versuch zur Verbesserung der bürgerlichen Gesetzgebung
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II. Wer trägt die auf dem Ausdings- oder Austragsgute haftenden dinglichen Lasten? Fallen sie auf den Leibzüchter, oder liegt ihre Leistung dem Anerben ob? Ein Beitrag zur Aufklärung der geltenden einheimischen teutschen Gesetze
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IV. In wiefern sind Gemeinheitsabtheilungen und Kultursangelegenheiten überhaupt Justiz- und Polizeisache?
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