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Kurze Anleitung, wie die Grade der Verwandtschaft nach den verschiedenen Zählungsarten gerechnet werden, nebst einem Stammbaume
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Satzungen der achtzehn Erbrechte Bündtens, wörtlich und in der Ursprache, deutsch, romansch oder italienisch, ganz so, wie dieselben sich in den Landbüchern vorfinden
Erbsatzungen des Gerichts Remüs, Schleins und Samnaun (della Drettüra Naundvart Punt d'peidra), romansch und deutsch
239
Erläuternde grundsätzliche Uebersicht der Intestaterbfolge des ehlichen Stammes im Zehngerichtenbunde
307
Allgemeine Uebersicht der in Bündten geltenden Grundsätze, hinsichtlich der Theilung und Erbfolge unter Ehegatten, als worüber bey den einzelnen Erbrechten nicht eingetreten wird, weil die dießfälligen Statuten der einzelnen Erbrechte im Wesentlichsten so ziemlich mit einander übereinstimmen
330
Allgemeine Uebersicht der in Bündten geltenden Prinzipien über die Erbfolge à testato, und überhaupt, wie weit es dem Bündner gesetzlich erlaubt sey, über sein Vermögen Schenkungs- und Vermächtnißweise, zum Nachtheil seiner Intestaterben, von Todeswegen zu disponiren
335
Entwurf eines allgemeinen Erbrechtes ab intestato für ganz Bündten (so weit es die, bey den einzelnen Erbrechten oben bereits abgehandelten, vier Classen betrifft), nach Prinzipien des gemeinen Rechts, und nach den in Bündten hauptsächlich geltenden Intestaterbgrundsätzen; welches man auch als eine Grundlage betrachten kann, zu einer vergleichenden Zusammenstellung der Erbrechte Bündtens
344
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