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2. Abschn. Die Pfändung
3. Abschn. Die Satzung
II. Die Satzung als Tauschgeschäft
Die Satzung als Tauschgeschäft bezweckt nicht die Sicherung eines Forderungsrechts und setzt ein solches nicht voraus
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A. Voraussetzungen der Satzung
B. Wirkungen der Satzung
III. Die Satzung als Anweisung von Exekutionsgegenständen
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