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1. Abschn. Wesen, Typen und Grundformen
1. Kap. Begriff und Terminologie
III. Der Arbeitsvertrag als gegenseitiger Vertrag. Unentgeltliche vertragsmässige Arbeitsleistung. Entgeltliche nichtvertragliche Arbeitsleistung
34
V. Abgrenzung vom Kauf. Arbeit nicht Kaufobjekt. Nationalökonomische Auffassung des Arbeitsvertrags als Kauf der Ware Arbeitskraft oder Arbeit. Erklärung der Verschiedenheit der Auffassung
41
VI. Abgrenzung von der Miete und Pacht. Arbeitsvertrag kein Gebrauchsüberlassungsvertrag. Gemeinschaft der Bezeichnung für Arbeitsvertrag und Miete im germanischen und im römischen Recht
47
2. Kap. Arbeit
III. Definition der Arbeit als möglichen Gegenstands des Arbeitsvertrags: Thätigkeit, menschliche Thätigkeit, fähig, ein fremdes Bedürfnis zu befriedigen, entgeltbare
72
VI. Nationalökonomische Definitionen. Die Arbeit im Rechtssinn für den Verrichter kein Vermögensaufwand. Verhältnis zu den "Aufwendungen"
81
VIII. Seiten der Arbeit: Arbeit an sich, Arbeit samt Ergebnis. Realisierung dieses Unterschieds durch die Grundformen des Arbeitsvertrags
90
X. Verrichter der Arbeit. Verrichtung und Leistung. Verrichtung durch Gehülfen des Arbeitnehmers. Rechtsverhältnis des Gehülfen zu Arbeitnehmer und Arbeitgeber
97
3. Kap. Entgelt
III. Vom Vollzug getrennte Vereinbarung. Insbesondere stillschweigende Vereinbarung, voraussetzend 1. Vereinbarung der Arbeit, 2. Umstände, nach welchem die Arbeit nur gegen Vergütung zu erwarten ist
121
VI. Entgelt nicht Ersatz von Aufwendungen oder Auslagen. Im Entgelt begriffener Auslagenersatz, Ausscheidung desselben. Natur des Entgelts bei Leistung der Arbeit mittels Dritter, Folgerungen für Beschlagnahme und Aufrechnung. Gehülfenlohn als ersparte Aufwendung bei Nichtleistung der Arbeit
136
VII. Entgelt ist Gegenleistung. Schadensersatzfunktion der sogenannten Vergütung bei Nichtleistung der Arbeit
147
4. Kap. Sachleistung neben Arbeit
I. Bedeutung für den Begriff des Arbeitsvertrags. Verhaltungsweisen des Rechts: Kumulation, Absorption, Kombination
176
II. Die Sachleistung entweder Veräusserung oder Gebrauchsüberlassung (Verkäufer- oder Vermieterleistung). Aufwendung
178
IV. Gesetzlich nicht geregelte Fälle. Entscheidung derselben. Einheit der Zeit oder des Entgelts nicht massgebend. Inneres Verhältnis der entgoltenen Leistungen massgebend: relative Selbständigkeit oder Unselbständigkeit. Fälle mit Veräusserung, Fälle mit Gebrauchsüberlassung. Sachherstellung zur Gebrauchsüberlassung
188
V. Zusammenfassung. Ergänzung der Definition des Arbeitsvertrags. Fragestellung für das Folgende
200
5. Kap. Unwesentlicher Inhalt. Herkunft des Inhalts. Verhältnis der Rechtsfolgen zum Inhalt
IV. Zusatzbestimmungen, insbesondere Ermächtigung des Arbeitnehmers. Umfang der Vollmacht weitern Sinnes
220
6. Kap. Eingehung
III. Handlungsunfähigkeit eines Kontrahenten. Vertretung: 1. Stellvertretung, 2. Einwilligung, 3. Ermächtigung
249
7. Kap. Gesetzliche Typen
VI. Entgeltlicher Verwahrungsvertrag. Verhältnis zum unentgeltlichen, zum Auftrag, zum Dienst- und Werkvertrag (insbes. über Geschäftsbesorgung)
285
VII. Typen des HGB. Anstellungsvertrag des Handlungsgehülfen, Lehrvertrag, Agenturvertrag, Mäklervertrag, Kommission, Spedition, Lagergeschäft, Frachtgeschäft, Heuervertrag. Nichttypische handelsrechtliche Arbeitsverträge
289
IX. Gewerblicher Arbeitsvertrag. 1. Art der Arbeit. 2. Persönlichkeit des Arbeitgebers, Gewerbetreibender, "selbständiger". 3. Persönlichkeit des Arbeitnehmers, "gewerblicher Arbeiter"; Unterschied vom Gehülfen beim Betrieb eines Gewerbes; Heimarbeiter; Zwischenmeister; gewerbliche Arbeiter als Arbeitgeber. Unvollständigkeit der Regelung des gewerblichen Arbeitsvertrags in der GewO.
298
8. Kap. Grundformen
I. Ausgehen von den Thatbeständen. Aus der Verschiedenheit der Beziehung zwischen Arbeit und Entgelt ergeben sich die beiden Grundformen: Zeitlohnvertrag und Akkord
328
II. Akkord und Zeitlohnvertrag als Formen des Arbeitsvertrags. Einheitsakkord. Stücklohnvertrag (beschränkter und unbeschränkter)
332
III. Unterschied zwischen Zeitlohnvertrag und Akkord als innerer Formunterschied. Begriffliche Rolle der Zeit, lohnmessender Zeitabschnitt. Andere Zeitbestimmungen
335
2. Abschn. Zahlungszeit
1. Kap. Begriff und Bedeutung
2. Kap. Regelung der Zahlungszeit
3. Kap. Kreditierung
I. Arbeitnehmer regelmässig vorleistungspflichtig. Einrede des nicht erfüllten Vertrags ausgeschlossenen
371
II. BGB. § 320 Abs. 2 gilt auch vom Arbeitsvertrag trotz regelmässiger Postnumeration der Vergütung
373
III. Der Arbeitnehmer kreditiert die Vergütung nur im ökonomischen Sinn. Stundung der fälligen Vergütung. Kreditgefahr
375
4. Kap. Aufrechnung
II. Aufrechnung als Deckungsmittel für eine der Lohnforderung gleichartige Gegenforderung. Umfang der Anwendbarkeit. Einschränkungsbedürfnis
397
5. Kap. Zurückbehaltung
6. Kap. Einbehaltung
7. Kap. Verwirkung
III. Verwirkung als Privatstrafe. Vergleichung mit der gewöhnlichen Konventionalstrafe. Gegenstand der Verwirkung ist nur rückständiger Lohn
455
3. Abschn. Arbeitszeit
1. Kap. Begriff, Arten und Bedeutung
2. Kap. Regelung
I. Begriff der Regelung. Gesetzliche Ermächtigung und Verpflichtung zur Regelung, insbesondere der Gewerbetreibenden hinsichtlich der erwachsenen Arbeiter
474
III. Regelung den Umständen zu entnehmen. Vereinbarung der Parteien. Einseitige Festsetzung durch den Arbeitnehmer, durch den Arbeitgeber (Instverhältnis, Gesindeverhältnis)
481
VI. Grade der Bestimmtheit der Arbeitszeit. Arbeitsperiode. Fixierung der Arbeitszeit durch Längenangabe innerhalb der Arbeitsperiode. Frage der Einrechnung des Hin- und Rückwegs in die Arbeitszeit. Fixierung durch Angabe der Lage innerhalb der Arbeitsperiode. Ruhezeit. Pausen. Gleichzeitig verschiedene Arbeitsperioden beim nämlichen Arbeitsverhältnis
489
3. Kap. Unterzeit und Überzeit
I. Negative Nichteinhaltung der Arbeitszeit. Unterzeit, vorläufiger Hinweis auf die Rechtsfolgen
497
4. Abschn. Vertragszeit
1. Kap. Begriff. Verhältnis zu den Grundformen. Regelung
2. Kap. Anfang. Bestand. Natürliche Begrenzung
V. Dem Anfang nach bestimmtes, dem Ende nach unbestimmtes Arbeitsverhältnis mit Festsetzung einer Minimaldauer. Unmittelbare und mittelbare Bestandsicherung. Verhältnis zur Endbestimmung
522
VI. Natürliche Begrenzung, Verhältnis zur Endbestimmung. Vorkommen bei Zeitlohnvertrag und Akkord. Praktische Bedeutung des Daseins oder Fehlens natürlicher Begrenzung
525
VII. Möglichkeit vertraglicher Endbestimmung bei natürlicher Begrenzung: beim Zeitlohnvertrag, beim Akkord. Lieferzeit
530
3. Kap. Gesetzliche und vertragliche Endbestimmung
IV. Rechtliche Bedeutung der Länge der vertragsmässigen Zeit. Fortgeltung des § 124a GewO. "Dauerndes Dienstverhältnis"
543
4. Kap. Kündigung im Allgemeinen
5. Kap. Befristete Kündigung
6. Kap. Unbefristete Kündigung
VI. Disposition über das sachlich beschränkte Kündigungsrecht, erste Gruppe: bei "wichtigem Grund" überhaupt
616
5. Abschn. Naturalvergütung
1. Kap. Die Naturalvergütung in den Gesetzen
II. Vorkommen im BGB. Häusliche Gemeinschaft (§ 617). Verhältnis zur Naturalvergütung. Erfordernisse. Häusliche Gemeinschaft bei juristischen Personen. "Die erforderliche Verpflegung und ärztliche Behandlung" ist nicht Naturalvergütung
657
2. Kap. Abgrenzung
3. Kap. Konsumtibilien
4. Kap. Erwerbsgelegenheit
II. Durch den Arbeitgeber verfügter Empfang der Vergütung aus dritter Hand ist nicht Erwerbsgelegenheit. Hiervon wesentlich verschieden die Trinkgelderwerbsgelegenheit
699
IV. Gelderwerbsgelegenheit: Verlagsvertrag, Trinkgelderwerb. Einfluss des Arbeitgebers auf letzteren. Falsche Deutung als Pacht. "Tonnenpacht"
702
5. Kap. Verhältnis zu den Grundformen
6. Kap. Vergütungsrecht und Naturalvergütung
7. Kap. Vergleichung von Geld- und Naturalvergütung
III. Qualitative Unbestimmtheit der Naturalvergütung. Mangel genügender gesetzlicher Regelung. Möglichkeit und Bedürfnis solcher. Vorkommen schlechter Behausung. Störung des Arbeitsverhältnisses durch die quantitative und die qualitative Unbestimmtheit
736
VI. Mit den meisten Arten der Naturalvergütung ist Verringerung der Freiheit und Selbständigkeit des Arbeitnehmers verknüpft. Seine gesetzliche Heranziehung zu ausserberuflicher Arbeit. Rechte des Arbeitgebers gegenüber dem in die Hausgemeinschaft aufgenommenen Arbeitnehmer. Äusserungen der Freiheitsbeschränkung, namentlich Aufsicht
744
6. Abschn. Tarifvertrag
1. Kap. Thatbestand
I. Wesen und Zweck der kollektiven Vertragsschliessung. Voraussetzungen und Vorkommen. Verhältnis zur gesetzlichen Regelung; Ausbreitung; Gegenstand deutscher Gewerkschaftspolitik; nationalökonomischer und juristischer Behandlung
755
II. Inhalt des Tarifvertrags. Schranken des Inhalts. Unterschiede im Inhalt. Transitorische Bestimmungen. Den Tarifvertrag selbst betreffende Bestimmungen. Das Arbeitsverhältnis betreffende Bestimmungen, den wesentlichen Inhalt des Tarifvertrags bildend. Bestimmungen, die auf kollektive Vertragschliessung angewiesen sind
759
2. Kap. Rechtswirkung
I. Die Rechtswirksamkeit des Tarifvertrags verstösst weder gegen die guten Sitten noch gegen Gesetze. Sie ist parallel der anderer genereller Regelungen des Arbeitsvertrags und wird von den Kontrahenten des Tarifvertrags intendiert
773
II. Die von seinem Urhebern erstrebten faktischen und Rechtswirkungen, für die Arbeitsverträge ergänzend und für die Arbeitsverhältnisse massgebend zu sein. Mittel der Selbsthülfe zur Einhaltung des Tarifvertrags
775
IV. Massgebende Rechtswirkung, durchgreifend gegenüber abweichendem Arbeitsvertrag. Sie steht im Einklang mit allgemeinen Grundsätzen, sie findet ein Analogon an der durchgreifenden Rechtswirkung der obligatorischen Arbeitsordnung gegenüber abweichenden Arbeitsverträgen, sie entspricht der socialpolitischen Aufgabe des Tarifvertrags. Gesetzliches Übergewicht der obligatorischen Arbeitsordnung über den Tarifvertrag
780
3. Kap. Geltungsbereich
I. Begriff. Beim Tarifvertrag anders als beim Gesetz neben dem räumlichen und dem zeitlichen ein persönlicher Geltungsbereich zu unterscheiden
788
III. Zeitlicher Geltungsbereich. Endigung des Vertragsverhältnisses durch die Bestimmung der Parteien und in Ermangelung solcher Bestimmung
791
IV. Persönlicher Geltungsbereich. Arbeitsvertrag eines Tarifunterthanen mit einem Aussenstehenden. Die persönliche Geltung nicht ohne Zuthun der Person möglich. Eingehung eines Tarifvertrags mittelst Stellvertretung. Vollmacht, anfängliche Genehmigung. Erweiterung des persönlichen Geltungsbereichs durch Beitritt oder nachträgliche Genehmigung
795
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